Ab welchem Alter Rettungsmesser kaufen?
Hallo,
ich soll für einen Verwandten zum Geburtstag ein Rettungsmesser kaufen, da dieser bei der Feuerwehr ist und so etwas sicherlich gebrauchen kann. Das Problem is nur, dass man es mit einer Hand öffnen kann, dürfen die im Laden es mir (15) verkaufen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für zahlreiche Antworten.
1 Antwort
Warum kaufst Du nicht eins, dass man mit einer Hand öffnen darf?
Es kommt auf die Klinge an, da gibt es einen Feststellungsbescheid vom BKA!
Das hier ist wegen der Klingenform OK
https://www.helpi.com/images/Messer/Rescuetool/RESCUE1.JPG
https://www.helpi.com/images/Messer/rm1/m1.jpg
NUR diese Klingenform. Alles andere, wo ein geldgeiler Verkaufer den nicht geschützten Begriff "Rettungsmesser" oder "Rescue" draufgeschmiert aber ohne diese Klingenform verkauft darf nur während des Dienstes geführt werden!
Aber das auch privat dabeihaben zu können im Auto macht es doch aus für einen Feuerwehrmann und eigentlich jeden.. Das hier geht auch noch und gefällt mir am Besten: https://www.rescue-tec.de/Glasmaster-Pocket-Rescue-Tool-XI.html
Und kaufen kannst Du es doch jederzeit über deine Eltern, oder?
https://www.im.nrw/sites/default/files/media/document/file/waffenkalender2018_3_0.pdf
Fussnote 15
Das ist der Stand 2018 - Lt Innenministerium NRW gibts den Bescheid wohl noch immer....
Ich habe nie behauptet, dass es den Bescheid nicht mehr gibt bzw. dass er keine Gültigkeit mehr entfaltet. Er bezieht sich aber ausschließlich auf den Besitz der darin genannten Messer, aber nicht auf das Führen.
Das BKA hat die Aufgabe, in waffenrechtlichen Zweifelsfällen zu urteilen. In dem Feststellungsbescheid geht es nur darum, wie Fallmesser und Springmesser mit den darin beschriebenen Klingenformen zu beurteilen sind, und das BKA hat 2003 entschieden, dass es sich um Werkzeuge handelt. Hätte es anders entschieden, wären beide dort genannten Messer verboten, das eine, weil es sich um ein Fallmesser handelt und das andere, weil die Klingemnlänge die für Springmesser erlabte Klingenlänge von 8,5 cm überschreitet.
Das BKA konnte aber 2003 nicht darüber entscheiden, ob diese Messer dem erst 2008 ins Waffengesetz eingeführten § 42a unterliegen.
Schade dass du nicht auf den Waffenkalender von 2018 eingehst. Das solltest du erklären können, warum es da anders drinsteht.
Und keine Fälle bekannt sind, in dem jemand des Führen so eines Rettungs"Tools" vorgeworfen wurde...
Dein Denkfehler ist mmer noch, Rettungsmesser als MESSER zu sehen, statt als das was sie sind. RettungsWERKZEUGE
Vom 28.8.2003 und somit aus der Zeit vor der Einführung des Führungsverbots am 1.4.2008.
Das Gutachten des BKA bezog sich darauf, dass Spring- und Fallmesser mit dieser speziellen Klingenform nicht als Waffen, sondern als Werkzeug einzustufen und damit nach der damaligen Rechtslage legal zu besitzen und zu führen waren.
Durch § 42a Waffengesetz wurde aber bekanntlich auch das Führen von Messern, die als Werkzeug einzustufen sind, grundsätzlich verboten, und das gilt m.E. auch für die derartige Rettungsmesser.