Rettungskräfte filmen?

12 Antworten

Redest du hier von Aufnahmen während eines Einsatzes, so wie Gaffer das tun, während Menschenleben gerettet werden oder einzig & allein von der Fahrt, also wenn RTWs oder NEFs und so an dir vorbeifahren?

Falls das erste gemeint ist, sollte dir eigentlich bewusst sein, dass es einfach nur respektlos und unmenschlich ist, einen Einsatz und z.B. den Unfallort, sowie das Autowrack zu filmen. Sowas geht einfach gar nicht.


RAMONLOL06 
Beitragsersteller
 03.11.2019, 16:46

Ich meine nur die Fahrten, wie sie vorbeifahren

DitmarMD  04.11.2019, 01:00
@RAMONLOL06

Das kannst Du jederzeit filmen und wenn Personen nicht erkennbar sind, auch hochladen. Zur Not kannst Du die Gesichter auch verpixeln oder einen schwarzen Balken drüberlegen.

Nein, filmst du Rettungskräfte bei einem Einsatz hast du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu rechnen.
Mal abgesehen davon dass es nicht nur illegal, sondern auch extrem asozial ist.

ja das darfst du, solange du diese nicht behinderst

Nein, das käme dem Gaffen gleich und auch die Rettungskräfte habenn das Recht am eigenen Bild. Insofern dürftest du sie zwar fotografieren, wenn du es unbedingt für notwendig hälst, darfst das Bildmaterial aber nicht ohne der Zustimmung der abgelichteten Person im Web veröffentlichen.

Jedoch ist es sehr asozial in so einer Situation zu gaffen und zu fotografieren, nur um seine Sensationsgeilheit zu befriedigen.

Wenn es lediglich das fahrende oder stehende Fahrzeug ist, kann dir eigentlich keiner was, wenn du es ablichtest, aber bitte nicht während eines Einsatzes.

Gruß


Anonymus52738  03.11.2019, 14:29

Das ist falsch, man darf Einsatzkräfte filmen.

jakkily  03.11.2019, 15:34
@Anonymus52738

Es ist nicht falsch, was ich geschrieben habe! Man darf lediglich fotografieren bzw. Filmaufnahmen machen, wenn man dabei nicht das Unfallopfer ablichtet und nichts anderes habe ich letztenendes geschrieben! Dennoch gilt es dabei, keine Grenzen zu überschreiten!

Anonymus52738  03.11.2019, 16:01
@jakkily

Du schreibst oben das kommt dem gaffen gleich, und die Rettungskräfte haben das Recht aufs eigene Bild, das ist einfach falsch.

26Sammy112  04.11.2019, 09:59

Nein, das ist falsch. "Gaffen" wäre das Beobachten eines Ereignisses, bei dem Dritten ein Schaden entsteht. Also das Gaffen bei einem Verkehrsunfall oder einem Feuer.

Einsatzfahrzeuge auf Einsatzfahrt zu fotografieren, ist nicht verboten (und auch nicht ungewöhnlich... andere fotografieren Lkw, Landmaschinen, Eisenbahnen oder Flugzeuge).

Das Ding mit dem "Recht am eigenen Bild" bzw. dem Status "Person der (temporären) Zeitgeschichte" in Bezug auf Einsatzkräfte ist allerdings etwas komplizierter. Personen der Zeitgeschichte sind sie in der Regel während eines Einsatzes oder einer Veranstaltung, die von öffentlichem Interesse ist. Ob das jetzt jede kleine Ölspur ist, darüber lässt sich streiten.
Eine Einsatzkraft als Fahrer oder Mitfahrer in einem Einsatzfahrzeug hingegen ist erst einmal sicherlich keine "Person der Zeitgeschichte" (da die Einsatzfahrt selbst nicht von öffentlichem Interesse ist).
Hier kommt es dann darauf an, wie gefilmt/fotografiert worden ist. Da es in der Regel um das Einsatzfahrzeug geht und nicht um die Personen darin, sind diese meistens als "Beiwerk" zu werten, womit sie ungefragt gezeigt werden dürfen. Anders sieht es allerdings aus, wenn der Filmer gezielt auf den Fahrer, Beifahrer usw. heranzoomt und die Person damit in den Mittelpunkt stellt. Dann ist diese natürlich kein Beiwerk mehr, sondern Hauptmotiv - und müsste entsprechend die Einwilligung zur Veröffentlichung geben.

Als Faustformel kann man sich merken: Wenn man die abgebildete Person aus dem Motiv entfernen könnte, ohne dass sich die Aussage des Bildes selbst ändert, dann ist sie "Beiwerk".

Ich hoffe nicht! Wieso sollte man sowas auch tun?!