Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?
Hallo zusammen,
Ich bin seit kurzen in der FF (Niedersachsen) und mache zur zeit meine Truppmann 1 Ausbildung. Nun schaut es so aus, ich bin 17, noch ganz normaler Schüler (11. Kl.) und habe ein Nebenjob (Der mit der Schule nichts zutun hat). Meine Arbeitszeiten sind von 19:30 bis 21:20 und ich habe mir für den Lehrgang frei genommen, der Vorarbeiter hat gesagt das es Okay sei.
Nun habe ich heute ein Anruf erhalten, dass ich ja zur Arbeit kommen MUSS weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt sei, der Vorarbeiter selbst, hat aber auch frei und könnte dies ebenfalls übernehmen. Ich habe ihm Gesagt das ich das nicht machen kann, da ich mehr oder weniger jtz dazu verpflichtet bin, ihm war es aber egal. Er hat mich darauf hin gefragt ob mir der Nebenjob oder die Feuerwehr wichtiger ist, ich habe ihm erklärt, dass mir die FF wichtiger ist, aber ich selbst habe KEINE Kündigung ausgesprochen.
Daraufhin hat er zu mir gesagt das ich nicht mehr zur arbeit kommen brauch und quasi indirekt eine Kündigung ausgesprochen. Bei Lehrgang haben wir aber gesagt bekommen das es unsere Pflicht sei zu Ausbildungs Lehrgängen zu erscheinen, und dies kein Kündigungsgrund ist. Er hat jedoch diesen Lehrgang als Kündigungsgrund genommen.
§12 NBrandSchG:
(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 2 Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.
(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]
Soweit ich weis, besteht kein besonderes Interesse der Arbeitgebers, denn er hat mir erst ja Freigegeben und selbst hat er ja auch Urlaub und könnte die Vertretung übernehmen, ist also nicht so, dass nur weil ich jetzt nicht komme, das ganze Unternehmen zusammenbricht.
MfG, Martin
3 Antworten
Mündlich zählt kein Kündigung. Du gehst also hin und bietest Deine Arbeitskraft an, schickt man dich nach Hause, dann zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage aufnehmen lassen.
In erster Instanz geht das ohne Anwalt.
Okay vielen dank, ich hatte sowieso vor, morgen (hab ich nicht frei) hinzugehen. Ich bin ja nicht blöd, nachher heißt es, ich bin nicht gekommen und das ist dann der Grund für die Kündigung.
Kann ja auch nicht sein, dass die Arbeit von Schülern Unternehmensnotwendig ist. Hat der Laden einen Betriebsrat? Bei dem könntest Du mit Deinem Anliegen vorbeischauen. Ansonsten wäre der Aufwand, da rechtlich gegen vorzugehen vermutlich zu groß im Vergleich zum Nutzen. Vielleicht hat der Vorarbeiter aber auch ein Einsehen, wenn Du mit der NBrandSchG argumentierst.
Hab ich, ich habe zu ihm gesagt das ich dazu verpflichtet bin usw. aber ihm hat es nicht gejuckt. Bin bei Piepenbrock und reinige abends bei Marktkauf die Fleischerei hinten, und Piepenbrock ist eine so große Firma (Deutschland weit), da ist es wahrscheinlich genauso kompliziert. Am Arbeitsort müssen immer 3 sein, wir sind Max. 5 (Ein davon Vorarbeiter) einer von den 3 ist nun Krank also sind nur 2 da, jtz muss einer Vertreten, das soll ich machen, obwohl er sich 3 Wochen freigenommen hat... Er könnte es genauso gut, und bei ihm ist es nur normaler Urlaub, also nichts Wichtiges oder etwas für die Allgemeinheit.
Du hast doch dem Arbeitgeber gesagt, daß Du nach Celle zum Lehrgang fährst?
Der kann Dich mündlich soviel kündigen, wie er will. Ist ohne Wirkung.
Wenn du nicht freigestellt bist, musst du natürlich zur Arbeit kommen. Nun ist aber auch die Frage in welchem rechtlichen Verhältnis du wirklich zu deinem "Arbeitgeber" stehst.
Du schreibst doch:
(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]
Er hat besonderes Interesse und wenn Du nicht hingehst, dann ist das unentschuldigtes Fehlen.
Er hat besonderes Interesse und wenn Du nicht hingehst, dann ist das unentschuldigtes Fehlen.
Ich bezweifle allerdings, dass die Anwesenheit einer Schüleraushilfe zu den "besonderen Interessen" eines Arbeitgebers zählen.
Dass der Arzt nicht während einer Operation wegrennt, die Kindergärtnerin nicht ihre Kinder unbeaufsichtigt lässt und der einzige Festangestellte eines kleinen Handwerksbetriebs nicht kurz vor der Fertigstellung einer wichtigen Terminarbeit zur Feuerwehr fährt, sollte einleuchten.
Aber von der Anwesenheit einer minderjährigen Schüleraushilfe dürfte das Wohl des Unternehmens eigentlich nicht in solchem Maße abhängig sein, dass ein (auch sehr wichtiger) Feuerwehrlehrgang den "besonderen Interessen" des AG entgegen steht.
Der TM1 findet bei der Kommune statt, also hier in meiner Heimatstadt Cuxhaven.
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Für Morgen z.B. bin ich nicht Freigestellt, also müsste ich da Morgen auch erscheinen oder wie? Nur damit er dagegen nicht vorgehen kann?
EDIT: Sonst könnte er ja sagen, ich bin nicht zur arbeit gekommen und nimmt das als Kündigungsgrund.