Die Nachbarn machen am OSTERSONNTAG einen Riesen Lärm - Sie veranstalten ein Fest im Garten!

Ich wende mich aus gegebenem Anlass nochmals an euch, meine Frau und ich dachten wir könnten heute am Ostersonntag mal einen schönen Fernseh-Tag machen. Wir setzten uns auf die Couch, jeder bekam eine Packung Chips und wir guckten RT*2. Auf einmal hörte ich aus dem Garten (den wir mit 4 Parteien teilen) ein Riesen Lärm. Ich ging ans Fenster und war geschockt, sie hatten Gäste eingeladen und stehen nun zu 10 oder mehr im Garten und hören laute Oster /Volks Lieder ! Als ich das Fenster dann mal aufmachte hörte ich nur den Bass und die laute Stimme des Sängers.

Meine Frau sagte ich sollte den Lärm beseitigen also ging ich ins Erdgeschoss und ging in den Garten. Ich stellte die Musik aus und sagte dass Ostersonntag ist und jeder seine eigenen Wege gehen soll und den anderen nicht belästigen soll. Der Nachbar sagte arrogant: "Ach, der alte Plassla.. Was haben sie denn heute gemacht ? TV geguckt und geraucht?".

Ich war schockiert und sagte dass es ihn nichts angeht, aber er sofort für Ruhe sorgen soll. Mehrere Gäste mischten sich ein und argumentierten dass sie wenigstens den "FEIERtag" bzw. Sonntag heute nutzen um das Osterfest zu zelebrieren aber ich sagte an Sonntagen sollte Ruhe herrschen.

Da ich weiss dass hiere viele User sind, und der ein oder andere vielleicht ähnliche Probleme kennt bzw. einen Lösungsweg hoffe ich auf Ratgeberantworten die mir sagen wer im "Recht" ist bzw. was an Ostersonntag erlaubt/unterlassen werden sollte.

Schönen Tag noch

Ostern, Lärm, Feiertag, fest, Nachbarn
Feiertag = Sonntag (verkehrsrechtlich)?

Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen: 

1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?

2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)

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