Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen: 

1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?

2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)