Zeitungen austragen - Zwickmühle!

Hallo :-) Ich trage samstags immer Zeitungen aus. Freitag abend bekomm ich diese immer geliefert. Nun stehen ja die Feiertage vor der Tür. Nun ist es aber so, dass ich Samstag und möglicherweise auch Freitag mit meiner Familie unterwegs bin. Eben Verwandten besuchen etc. Freitag und dann Sonntag und Montag ist ja eh Feiertag, also darf ich da nicht austragen. Samstag hätte ich es dann bestimmt normal machen müssen, aber da bin ich wie gesagt verhindert. Ich habe vor einer halben Stunde per Mail (unter den Telefonnummern niemand zu erreichen) gesagt, dass ich nicht kann. Wenn man kann, sollte man eine Vertretung nennen, die es übernimmt, Allerdings gibt es keinen in meinem Umfeld, der mir diesen Job für diesen Tag abnehmen würde. Irgendwo verständlich, weil das Sortieren und Ausliefern viel Zeit kostet und da einfach keiner wirklich "Bock" drauf hat. Normalerweise soll man sich 2 Wochen vorher abmelden, aber es stand erst heute fest, dass wir wegfahren, da kann ich leider nichts machen. Nun möchte ich wissen: Muss ich erwarten, dass es deswegen viel Stress gibt und möglicherweise ein Abzug von meinem Lohn stattfindet oder hat sich eigentlich die Redaktion um einen Vertreter zu kümmern? Ich hab in meinen Vertrag nachgeschaut, aber da stand nicht, dass ich verpflichtet bin, mich um einen Vertreter zu kümmern. Ich kenne jemanden, der die andere "Hälfte" sozusagen des Ortes austrägt. Sie können ja auf diesen zurückgreifen. Hat da irgendwer Erfahrungen gemacht oder weiß, ob ich mit Abzügen etc. rechnen muss? Danke :-)

Vertrag, Feiertag, Vertretung, Zeitung, Zusteller
Dürfen Nachbarn meckern, weil ich das Wort "Feiertag" in meinem Sinne wörtlich nehme?

Heute ist ein katholischer Feiertag. Da ich in einer katholischen Gegend wohne, ist er auch arbeitsfrei. Ich bin aber nicht katholisch. Von daher interessiert mich das nicht besonders. Aber da arbeitsfrei und Feiertag ist, habe ich ein paar Freunde eingeladen. Wir "feiern" also ein bisschen mit Musik, Unterhaltung, Spielchen, tanzen. Aber als die Nachbarn vorhin geklingelt und sich beschwert haben, sagten wir, dass wir doch nur feiern. Da wir keinen wirklichen Anlass haben, erwähnten wir den Feiertag Fronleichnam. Darauf die Antwort, dass das aber nicht laut gefeiert wird. Es wäre ein christliches und ruhiges Fest. Gut, wir haben kapiert, dass es denen nur um die Lautstärke geht, die wir runterdrehen sollen. Aber nun diskutieren wir darüber, wo denn eigentlich steht, wie genau Fronleichnam gefeiert werden darf. Kein Hinweis über die Lautstärke. Die üblichen Infos von Wiki und Co. haben wir durch. Klar, die christliche Variante ist gemeint. Aber wer will denn vorschreiben, ob wir das nicht auch in unserem Sinne abwandeln können. Es ist schon an Karfreitag so, dass man keinen Krach machen darf. Aber für Fronleichnam kenne ich solche Regelungen nicht. Dürfen wir nun feiern oder nicht? Klar, es ist laut, aber auch noch nicht so spät. Wir nehmen ja Rücksicht und drehen runter. Aber grundsätzlich wollen wir es genauer wissen. Wie dürfen wir uns verhalten?

Religion, Wohnung, Kirche, Menschen, Recht, Christen, Feiertag, Hausordnung, katholisch, Nachbarn, Lautstärke, Fronleichnam
Nachtruhe - Gesetz & Recht ( Kein anerkannter Feiertag (Vatertag - 09.Mai))

Hallo, ich habe das folgende Problem: Gestern war ja der "Vatertag" und soweit ich weiß ist dies kein anerkannter Feiertag. Die Allgemeine Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr.

Gestern saß ich (ausnahmsweise) auf dem Balkon mit meinem Laptop und habe Musik gehört und ein Spiel gespielt. (Raikko Dance BT Vakuum Speaker angeschlossen) Anfangs war meine Musik wirklich etwas laut. Mein Nachbar hat sich erst mal beschwert. (Da dachte ich mir: Naja, Es tut mir leid.) Resultat: Leiser gemacht und gefragt ob die Lautstärke Passt. Später kam er wieder und hat sich nochmal darüber beschwert obwohl ich die Lautstärke nicht geändert habe.(Dann dachte ich wieder: Okay, dann stelle ich es eben noch leiser.) Resultat: Noch Leiser gestellt und weiter gespielt. ^21:20 Uhr. Kommt der Nachbar wieder an und beschwert sich erneut. Antwort auf die 3. Beschwerde: "mecker wo anders." dann kam sowas wie: "Kleiner Wchser", "Ich komme gleich rüber, nehme deinen Laptop und schlage ihn in 2 Teile", <- Dazu antwortete ich damit: "Dann kommt eine Anzeige." Er wiederum: "Wenn ich das dem Vermieter erzähle bist du schneller weg als du her gekommen bist. Wieder ab nach Russland mit dir" (Mein Gedanke: Asziles A***hlch ^Keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt^)

-Kleine Einzelheiten über mich: -18 ( in 13 Tagen 19.) -Arbeite -Gebe 400€ für die Miete ab (Wohne mit meiner Mutter und meinem kleinen Bruder zusammen,) -Gamer (Hocke immer am Laptop und Zocke(Spiele)) -Höre gerne mal etwas laute Musik zwischen ca. 14-22 Uhr -Samstag/Sonntag 12/13-18/20 Uhr - Begrenzte Lautstärke.

So Nun wieder zu meiner Frage:

Wie sieht's aus habe ich da was zu befürchen oder nicht? Ich Bitte um Meinungen, Fakten etc.

MfG.

Vanixz

Musik, Recht, Gesetz, Lärm, Feiertag, Nachtruhe, Speaker

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