Feiertage bei 30 Stunden-Woche (6 Stunden an 5 Tagen Mo-Sa)?

Hallo werte Community!

Ich habe zwar schon einige Beiträge zu dem Thema im Netz gefunden, allerdings habe ich bisher keine aussgekräftige Antwort gefunden.

Arbeitnehmer AN ist im Einzelhandel beschäftigt und hat mit Arbeitgeber AG einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem es heißt:

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und verteilt sich an den Werktagen Montag bis Samstag auf jeweils fünf Tage mit einer arbeitstäglichen Stundenzahl von 6,0 Stunden. Die konkrete wöchentliche Arbeitszeitverteilung ist dem jeweiligen Dienstplan zu entnehmen, den der Arbeitgeber regelmäßig zur Kenntnis gibt."

Die Frage ist nun, welche Ansprüche der AN in einer Woche mit einem Feiertag (an einem Mo-Sa) hat und welche Arbeitszeiten der AG von ihm abfordern kann.

Denkbare Ansätze:

  1. Da die wöchentliche Arbeitszeit sich (natürlich) nur auf die verfügbaren Werktage verteilt, muss der AN seine 30 Arbeitsstunden leisten und hat den Feiertag frei. Dies wäre m.E. aber ein Verstoß gegen § 2 EntgFG.

  2. Wäre der Feiertag kein Feiertag, hätte der AN normal seine Arbeitsleistung von 6 Stunden erbracht, so dass ihm gem. § 2 I EntgFG die entsprechende Vergütung zusteht und er einen weiteren freien Tag in der Woche hat.

  3. Da der AN regelmäßig an fünf von sechs Tagen (Mo-Sa) arbeitet, werden ihm für den Feiertag 5/6 * 6 Stunden = 5 Stunden Arbeitsleistung angerechnet. Es ist wahrscheinlich, dass er einen weiteren Tag frei hat und an einem Arbeitstag eine weitere Stunde (also insgesamt 7 Stunden) leistet, um seine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden zu erfüllen.

Letzteres scheint mir am ehesten zuzutreffen, allerdings bin ich mir unsicher und freue mich daher über begründete Ratschläge.

Vielen Dank, Chris

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Feiertag
Feiertage und Krankheitstage wurden nicht bezahlt!

Hallo liebe User,

habe mich hier extra angemeldet in der Hoffnunf dass ihr mir helfen könnt.

Also es geht um meine Freundin die bis bor kurzem bei Galeria Kaufhof tätig war. Sie hatte am Anfang einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF als Vollzeit ( mit Befristung), mit 160 Std im Monat, ab Januar hat sie einen neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin ( auch befristet), wo ihr Lohn dann auch ein bisschen angehoben wurde. Es gibt aber nun 2 Probleme:

1: Sie hat in einem ihrer Löhne 3 Feiertage nicht bezahlt bekommen! Also ganze 3 Tage kein Geld. Auf die Frage weshalb dies so war, kam von der Sekretärin die Antwort: " Die Gewerkschaft hat entschieden den Leuten mit dem Vertrag als HELFERIN IM VBERKAUF die Feiertage nicht zu zahlen" Das kann doch nicht sei oder? Ob jetzt Helferin oder nicht, sie ist als Vollzeitkraft eingestellt und sie wäre an dem Tag arbeiten gewesen, wären es keine Feiertage, quasi kann sie nichts dafür dass es Feiertage waren?!?!?! (Das war noch in der Zeit als sie den Vertrag für Helferin im Verkauf als Vollzeit hatte)

2: Im letzten Monat war sie krank. Diese Tage haben die nicht bezahlt und die wollen es auch weiterhin nicht zahlen. Nun haben wir da angerufen und und da hiess es am Telefon von der Sekretärin: " Sie waren am Anfang ihres neuen Vertrages krank, deswegen bekommen sie diese nicht bezahlt, die KK bezahlt diese Tage"! Nochmal damit ihr das versteht, wie oben beschrieben, hatte sie ganz am Anfang als sie dort angefangen hat zu arbeiten einen Vertrag als HELFERIN IM VERKAUF und dann im Januar hat sie dann den neuen Vertrag bekommen als Verkäuferin und in der Zeit ist sie dann krank geworden. Und das soll ein Grund sein, damit Krankheitstage nicht bezahlt werden????? :confused:

Dann anschliessend ein Anruf bei der Krankenkasse. Dort wurde uns dann gesagt dass wir auch von der KK kein Geld bekommen würden für die Krankheitstage weil kein Entgeltfortzahlung beantragt wurde und der Arbeitgeber hätte eigentlich am Anfang den Arbeitnehmer fragen müssen wegen Entgeltfortzahlung? :confused::confused:

Sorry aber was ist denn hier los? Beide wollen nicht zahlen wie kann das sein?!

Bitte dringend um Hilfe und schonmal ein Dankeschön an alle die sich die Zeit nehmen.

krank, Entgeltfortzahlung, Feiertag
Wieviel Stunden bei Feiertag/Urlaub bei 30-Stunden-Woche? (s. Details)

Hallo!

Ich hab zwar diesbezüglich etwas bei Google gefunden, jedoch leider nichts, was richtig auf mich zutrifft. Ich arbeite derzeit 30 Stunden wöchentlich (Mo. - Fr. laut Vertrag). Jedoch variieren die Arbeitstage immer. Sprich: Einmal habe ich einen Freitag frei, dann mal nur einen halben Dienstag, manchmal habe ich eine 34 Stunden-Woche und die Woche darauf dafür nur 26 Stunden. Eben wie man mich braucht oder ob Kollegin Urlaub hat/krank ist.

Nun würde ich gerne wissen, mit wie vielen Stunden Feiertage und Urlaubstage angerechnet werden bei einem solchen Fall. Hab schon sowas gelesen wie, dass man die Stunden anrechnet, die man - logischerweise - beim Arbeiten wäre. Aber da ich das bei mir nicht sagen kann, dass ich an einem Tag immer meine 6 Stunden oder 8 Stunden hab, weiß ich nicht, wie das bei mir dann zu rechnen ist.

Speziell geht's mir nun auch um diese Woche:

Da Kollegin Urlaub hat, musste ich Mo. und Di. jeweils 8 Stunden arbeiten, Silvester wäre nur ein halber Tag, jedoch hatte ich da frei. Zusammen mit dem 1. wären es also 2 Urlaubs-/Feiertage. Und heute dann voraussichtlich wieder 8 Stunden.

Hab auch schon irgendwo gehört, dass man hier die 30 Stunden : 5 Tage = 6 Stunden pro Tag rechnet. Kann das sein?

Also 31. und 1. = jeweils 6 Stunden = 12 Stunden + 3 Arbeitstage mit jeweils 8 Stunden = 36 Stunden diese Woche?

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. :)

Schon mal vielen Dank!

Liebe Grüße! :)

Urlaub, Arbeit, Feiertag
Freier Tag wird immer auf den Feiertag gelegt

Hallo,

Ich hätte ne Frage zum Arbeitsrecht.

Hier vorab erstmal ein paar Infos:

Ich arbeite im Einzelhandel mit ca. 25 Angestellten. Laut Arbeitsvertrag müssen wir 42,5 Stunden die Woche verteilt auf 5 Arbeitstage arbeiten, haben aber an 6 Werktagen geöffnet ( mo-Sa.) Es gibt keine festen Freien Tage...der Dienstplan wird immer für einen ganzen Monat geschrieben und Mitte des Monats steht bereits der nächste für den kommenden Monat.

Mein Frage ist nun, darf mein Arbeitgeber meinen 2.freien Tag ( den zusätzlichen zum Sonntag) immer auf den Feiertag setzen wenn in dieser Woche einer sein sollte? Das macht er durch die Bank weg bei allen Mitarbeitern. Das heißt: für alle ist der Feiertag der 2. freie Tag. Sollten in eine Woche 2 Feiertage fallen, müssen wir die Woche davor 6 Tage arbeiten ( oder die Woche danach) so das wir auf keine Fall mehr als 4 freie Tage im Monat haben ( wieder zusätzlich zu den Sonntagen)

Ein Kollege hat sich getraut zu Fragen warum das bei uns so gehandhabt wird, und die Antwort war folgende: "wir arbeiten an 6 Tagen die Woche! Euch steht kein Ausgleich zu!" Und er hat noch nen Link beigefügt und sich darauf berufen.. Das war folgender:

https://www.ratgeberrecht.eu/arbeitsrecht-aktuell/anspruch-auf-ausgleich-freier-tage-an-feiertag.html

Jetzt gab es schon mal nen ganzen Monat wo ich keine einzigen Werktag frei hatte! Keinen..weil immer ein Feiertag in ner Woche war..oder sogar 2 und ich dann 6 Tage Arbeiten musste. Kann doch net sein, das ich wegen der blöden Feiertage nen ganzen Monat keine Termine wahrnehmen kann... ...fühl mich richtig ungerecht behandelt...alle Kollegen tun das..aber keiner traut sich mehr was zu sagen..

Die Frage wurde sicher in ähnlicher Form schon öfter durchgekaut...man liest immer was anderes und irgendwie scheint sich da keiner wirklich sicher zu sein..ich hab auch schon an Verdi geschrieben ( bin Mitglied) aber die Antworten mir net..und sonntags erreich ich da ja keinen.

Ich hoffe, hier kennt sich jemand gut aus, und kann mir ne genaue und Hilfreiche Antwort geben.

Lieben Dank

Grüße Redginger

Ps: wir haben keinen Betriebsrat

Arbeit, Arbeitsrecht, Chef, Feiertag, freie Tage
Zeitungen austragen - Zwickmühle!

Hallo :-) Ich trage samstags immer Zeitungen aus. Freitag abend bekomm ich diese immer geliefert. Nun stehen ja die Feiertage vor der Tür. Nun ist es aber so, dass ich Samstag und möglicherweise auch Freitag mit meiner Familie unterwegs bin. Eben Verwandten besuchen etc. Freitag und dann Sonntag und Montag ist ja eh Feiertag, also darf ich da nicht austragen. Samstag hätte ich es dann bestimmt normal machen müssen, aber da bin ich wie gesagt verhindert. Ich habe vor einer halben Stunde per Mail (unter den Telefonnummern niemand zu erreichen) gesagt, dass ich nicht kann. Wenn man kann, sollte man eine Vertretung nennen, die es übernimmt, Allerdings gibt es keinen in meinem Umfeld, der mir diesen Job für diesen Tag abnehmen würde. Irgendwo verständlich, weil das Sortieren und Ausliefern viel Zeit kostet und da einfach keiner wirklich "Bock" drauf hat. Normalerweise soll man sich 2 Wochen vorher abmelden, aber es stand erst heute fest, dass wir wegfahren, da kann ich leider nichts machen. Nun möchte ich wissen: Muss ich erwarten, dass es deswegen viel Stress gibt und möglicherweise ein Abzug von meinem Lohn stattfindet oder hat sich eigentlich die Redaktion um einen Vertreter zu kümmern? Ich hab in meinen Vertrag nachgeschaut, aber da stand nicht, dass ich verpflichtet bin, mich um einen Vertreter zu kümmern. Ich kenne jemanden, der die andere "Hälfte" sozusagen des Ortes austrägt. Sie können ja auf diesen zurückgreifen. Hat da irgendwer Erfahrungen gemacht oder weiß, ob ich mit Abzügen etc. rechnen muss? Danke :-)

Vertrag, Feiertag, Vertretung, Zeitung, Zusteller

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