Hallo,
ich war im vom 23.12. bis zum 29.12 krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir dafür 35 Stunden bezahlt, also 5 Arbeitstage. In dieser Woche gab es aber zwei Feiertage. Hätte der Arbeitgeber (eine Zeitarbeitsfirma, BZA-Tarifvertrag) für die Feiertag doppelt zahlen müssen? An den Feiertagen hätte ich normalerweise nicht gearbeitet.
MfG