Hallo ich brauche dringend eure Hilfe und zwar folgendes:

Ich habe vor kurzem meine Ausbildung im EH begonnen und habe eine 40std-Woche, also 8std täglich = 5 Tage die Woche. Da Einzelhandelsgeschäfte von Mo-Sa geöffnet haben (also 6 Tage), haben wir EH-Leute einen zusätzlichen freien Tag in der Woche. Ich persönlich habe keinen festen freien Tag, es ist immer unterschiedlich, mal Dienstag, mal Donnerstag - und Anspruch auf EINEN freien SAMSTAG im Monat.

Folgendes Problem: Nächste Woche bräuchte ich Samstag (5.10.) unbedingt frei, aber mein Chef meinte, dass ich keinen zusätzlichen Tag frei habe, wenn schon ein Feiertag (in dem Fall Donnerstag 3.10.) in der Woche existiert. Nur finde ich das ziemlich ungerecht. Jeder andere, der Montag-Freitag arbeitet hat dann auch nur 32 Stunden zu arbeiten und muss nicht einen Tag nachholen? Ich meine der Sinn des Arbeitsverbotes an Feiertagen ist doch, dem Arbeitnehmer einen ZUSÄTZLICHEN freien Tag zu geben, oder nicht?? Kann mir da vielleicht jemand mit einem Gesetzestext etc weiterhelfen??

ich danke vielmals!!!!!!