Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen
Generalvollmacht über den Tod hinaus mit Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus. Kann ein Bevollmächtigter sein Erbanteil einfordern?

Guten Abend, folgende Situation. Meine Mutter hat mir und einem Bruder (wir sind insgesamt vier Geschwister) eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht eingerichtet das war 2018. Über einen Notar, notariell durchgeführt und beim hiesigen Amtsgericht eingetragen. Die Gerneralvollmacht beihnahltet das Immobilien Geschäfte mit dieser Immobilie ausgeschlossen sind und das keiner ohne des anderen Bevollmächtigten handeln darf. Für mich persönlich wurde auf die Immobilie meiner Mutter, in der ich auch Wohne, (mein Bruder mit der Generalvollmacht nicht), ein Lebenslanges Wohnrecht ohne Niesbrauch wie auch eine Sicherheitseintragung in € auf das Haus in einer gewissen höhe eingetragen. Alles amtlich eingetragen im Grundbuch. Das Wohnrecht beinhaltet das ich keine Miete zahlen muss aber mich auf meinen Wohnanteil mit den anfallenden kosten zu beteiligen habe. Ich bewohne einen Raum der in der Mitte geteilt ist mit insgesamt 30 qm. Auf dem Haus sind leider Schulden mit mehren Eintragungen im Grundbuch. Jetzt endlich meine Fragen. Mein Wohnrecht stellt ja auch eine gewisse Summe an Geld dar. Dazu mein Erbrechtanteil plus der Sicherheitsleistung, würden den Ertrag nach Abzug von Schulden und meiner Eintragungen übersteigen. Auf Grund dessen sind zwei meiner Geschwister vom Erbe zurückgetreten. Amtlich vermerkt. Nun sind nur wir zwei Geschwister übrig, die eben auch diese General und Vorsorgevollmacht haben Nun meint mein Bruder sein Erbanteil beanspruchen zu wollen. Frage, kann Er das?. Bedarf es meiner Zustimmung ?. Welche Möglichkeiten hat mein Bruder überhaupt ohne meine Zustimmung zu Handeln ?. Ich würde mich über eine Fachlich versierte Antwort sehr freuen !. Vielen Dank !!!

Familie, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Jura, Nachlass, Wirtschaft und Finanzen
Sollte man den Pflichtteil beim Tod des einen Elternteils auszahlen?

Wir haben 2 Fälle mit Erbstreitigkeiten in der Umgebung, würde gerne eure Meinung wissen:

Fall 1: Ehepaar mit Landwirtschaft und grossem Grundbesitz, auf dem angebaut wird, hat 3 Kinder.

Kind 1 und 2 ziehen aus, Kind 3 bleibt im Elternhaus, gründet dort eine Familie und steigt in die Landwirtschaft mit ein.

Die Mutter der 3 Kinder stirbt, keines der Kinder erhält einen Erbteil, Kind 3 bleibt mit Familie weiterhin dort wohnen und übernimmt die Landwirtschaft bzw. den Geschäftsbetrieb vom Vater, der sich zur Ruhe setzt und eine neue Partnerschaft eingeht.

Ist es korrekt, dass Kind 1 und 2, die dort nicht wohnen, nichts erhalten (bezogen auf den Tod der Mutter)?

Rein vom Gesetz hätte jedem Kind von der Hälfte des Vermögens 1/3 zugestanden, oder verhält es sich anders, da Kind 3 durch die Arbeit im hauseigenen Betrieb ein Vorrecht hat?

Fall 2: Familie mit 3 Kindern. Kind 1 und 2 ziehen zu Hause aus. Kind 3 bleibt wohnen.

Die Mutter stirbt. Aus dem Vermögen des Vaters und der Mutter kauft der Vater mit Kind 1 und 3 ein Haus. Kind 2 erhält 5000 DM pauschale Abfindung.

Im Haus leben Vater, Kind 1 mit Frau und 2 Kindern und Kind 3.

Kind 2 lebt mit Familie woanders.

Der Vater stirbt und Kind 3 übernimmt die Wohnung, in der Kind 3 mit dem Vater gelebt hat. Kind 2 erhält auch nach dem Tod des Vaters nichts.

Korrekt?

Familie, Testament, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Familienstreit, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, Erbanteil
Erben im Testament ungleich bedacht? Festschreiben des Immobilienwertes?

Meine Mutter, Erblasserin, schreibt Ihr Testament für Ihre zwei Kinder. Sie besitzt Bar- und Aktienvermögen und eine renovierungsbedürftige Immobilie (von Ihren Eltern geerbt). 

Kind A, das bereits ein Haus hat, soll das Barvermögen von derzeit gut 290.000 Euro erben.

Kind B soll die von ihr bewohnte Immobilie erben. Kind B zahlt für die Immobilie Miete und Reparaturen. Die Immobilie hat derzeit einen Verkehrswert von etwa 380.000 Euro.

Beide Erben sind bereits im Rentenalter. 

Einerseits ist der Wunsch der Mutter, dass beide Kinder zu gleichen Teilen erben sollen. Andererseits wünscht die Erblasserin, dass Ihr Elternhaus in der Familie bleibt. Beide Wünsche lassen sich nur schwer vereinen, denn Sie weiß, dass der Erbe der im Wert steigenden Immobilie die Differenz nicht an den anderen Erben auszahlen kann. Daher möchte sie für Ausgleichzahlungen nicht den aktuellen, sondern den vor drei Jahren gutachterlich ermittelten Verkehrswert von 295,000 Euro im Testament zugrundelegen. 

Ist folgende Formulierung Ihres letzten Willens möglich und rechtens?

Ich setze meine Kinder A und B zu meinen Erben ein:

Kind A erhält alle Forderungen gegen die Volksbank, mein Giro- und mein Bankkonto und meine Wertpapiere.

Kind B bekommt meine Immobilie in Schöneaussicht in Beispielhausen zum Wert von 295.000 Euro.

Für den Fall, dass der Wert der Forderungen gegen die Volksbank vom benannten Wert der Immobilie abweicht, sind die Beträge unter den Erben auszugleichen.”

Mit der Formulierung oben würden eventuell anstehende Ausgleichzahlungen sehr gering ausfallen. Ist das auch rechtens? Angenommen zur Zeit des Erbfalls stehen die flüssigen Mittel bei €300.000 und der Verkehrswert der Immobilie ist z.B. auf 420,000 Euro gestiegen. Gilt dann „Maßgeblich ist der Nachlasswert am Tag des Erbfalls”? Könnte dann Kind A auf dann 60,000 Euro Ausgleichszahlung bestehen (was den Verkauf der Immobilie erforderlich machen würde)?

Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verkehrswert, Wirtschaft und Finanzen
Vater verstorben und die Wohnung schon ausgeräumt. Ist das Erbe so schon angenommen?

Guten Abend liebe Gemeinde,

mein Vater ist Freitag überraschend verstorben. Seine Ehefrau (getrennt Leben) , mein Bruder und ich sind die einzigen Verwandten/Erbberechtigten.

Wir haben sofort die Bestattung geplant und sind wie selbstverständlich auch in die Wohnung um persönliche Gegenstände rauszuholen. Wir trafen dann den Vermieter der uns bat, die Wohnung auszuräumen bis zum 1. August. Damit haben wir auch begonnen, teilweise haben wir Dinge weggeschmissen und teilweise an uns genommen (Hausrat, Fotos).

Nun haben wir erfahren, dass mein Vater einige Schulden hat. Mahnbescheide, Inkasso etc.

Wir alle wollen das Erbe ausschlagen. Da wir nun ja aber Sachen aus der Wohnung genommen haben, kann man uns das anlasten und als Erben sehen? Eigentlich wollten wir auch schon anfangen Verträge zu kündigen, das lassen wir wohl lieber?

Würde das im Falle der Erbausschlagung dann der Nachlassverwalter machen?

Wir wollten uns nicht bereichern sondern nur zusehen, dass seine Sachen würdevoll aufbewahrt werden. Mein Vater war mittellos...

Wie sieht es nun aus mit den Beerdigungskosten? Mein Vater hat noch ca. 800 Euro auf dem Konto, die Bestattungskoste/Rechnung laufen auf meinen Namen. Kann man die Rechnung später beim Nachlassverwalter einreichen, sodass der Verstorbene selbst für die Kosten aufkommt? Eine Bekannte sagte nämlich dass von dem Guthaben des Verstorbenen die Kosten getragen werden sollen... Ich bin total verwirrt! DANKE!

Tod, Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?

Moin. Moin!

Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.

Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.

Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.

Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?

Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!

Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Anwalt, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundbuch, Grundstück, Hauskauf
Mathematischer Fehler im Koran?

Wenn ein Mann 2 lebende Töchter hat, beide Elternteile noch leben und er eine lebende Ehefrau hat, wieviel Geld wird laut Koran 4:11-12 an wen vererbt?

  1. Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist’s nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah – wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.

  2. Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt – männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung – eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.

Religion, Islam, Mathematik, Erbrecht, Erbschaft, Koran
Denkfehler bei Nebenkostenabrechnung nach Erbfall?

Die Erbengemeinschaft besteht aus drei Geschwistern zu je 1/3. Zum Nachlaß gehört das elterliche 2 F-Haus. Die ehemals elterliche Wohnung steht leer. Die andere wir von einem Bruder bewohnt.

Der Bruder hat sich gegenüber den anderen beiden Geschwistern verpflichtet, Verbrauchskosten nach dem Erbfall alleine zu tragen (Vorher trug er sie anteilig).

Die Nebenkosten werden vom Nachlaßgirokonto gezahlt. Der Bruder leistet eine monatliche (geringere) Abschlagszahlung auf das Nachlaßgirokonto.

Die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, das der Bruder nach dem Erbfall anfallende Verbrauchskosten alleine und die übrigen Nebenkosten wie bisher trägt.

Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich einen Knoten im Gehirn habe.

Variante 1

Überweist er diese Nachzahlung auf die Nachlaß-Girokonto erhält er doch über die spätere Aufteilung dieses Kontos 1/3 der von ihm zu tragenden Kosten zurück.

Er hat zwar den Nachzahlungsbetrag gezahlt, erhält aber praktisch 1/3 der Kosten zurück.

Variante 2

Überweist er diese Nachzahlung hälftig an die anderen beiden Geschwister, fehlt auf dem Nachlaßkonto der Ausgleich der von dort abgegangenen Zahlungen und sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist dann geringer.

Er hat dann auch den Nachzahlungsbetrag gezahlt, sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist aber geringer als bei Variante 1.

Wo ist da der Denkfehler oder wie kann man die Zahlung der Nebenkostennachzahlung gerecht abwickeln, ohne das ein Geschwisterteil benachteiligt ist?

Fragende Grüsse und ich bin gespannt auf sachdienliche Antworten.

Recht, Erbschaft, Nebenkostenabrechnung
Geschwister habe das Erbe meiner Eltern alleine genommen und verspotten mich hinterher noch.Was kann ich tun?

Ich benötige Hilfe. Meine Älteren Schwestern und deren Kinder (meine Nichten) ärgern mich.

Sie haben mich nach dem Tod meiner Mutter einfach vom Erbe ausgeschlossen.Also sie haben sich nicht gemeldet und ein Testament gab es nicht.Sie haben alles alleine genommen und tun so,als sei ich nicht existend.

Als mein vater vorigen Oktober starb,haben sie es wieder so gemacht,einfach alles aufgelöst,seine Wohnung und alles eingesteckt was er hatte.(meine Eltern waren zuletzt geschieden und lebten getrennt).

Als ich nachfragte warum sie das so machen,schreibt meine Nichte mir,das ich schon Sachen bekommen hätte von meiner Mutter,ihre Puppensammlung und eine Uhr usw.Und das hätte ich alles bei Ebay verkauft.

Das entspricht aber nicht der Wahrheit,denn ich habe nichts bekommen,nicht mal ein Foto habe ich als Andenken bekommen.

Ich möchte auch nichts haben,aber ich komme nicht damit klar,das sie mich einfach übergehen und alles alleine entscheiden,das ich nicht gefragt werde,ob ich ein Andenken möchte und das sie sogar noch frech behaupten,ich hätte was bekommen,obwohl sie wissen,das das nicht so ist.Sie provozieren mich damit total.

Was kann ich tun?Ich hatte gedacht einen Erbanwalt zu nehmen,aber da meinte mein Kumpel,das da nichts rauskommen würde,weil alles zum größte teil bargeld wäre und ich nicht beweisen könne,was meine Mutter besessen hat,oder was sie verschenkt hat,weil die sich alle selber Alibis geben.Auch eine Anzeige wegen Erbverschleppung könne ich nicht machen,meint mein Kumpel,weil ich dazu Beweise haben muß und meine familie ist in der Überzahl,die könnten sont was behaupten und sich alle gegenseitig als Zeuge nehmen.

Kann ich denn gar nichts tun gegen die Ungerechtigkeit?Ich bin total traurig,

Ich habe das Erbe nicht ausgeschlagen,den Erbschein habe ich aber auch nicht beantragt.Es bestehen keinesfalls Schulden,das weiß ich.Meine Mutter starb im Mai 2015 und mein vater im Okteober 2016.

Was kann ich tun?

Finanzen, Familie, Erbschaft

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