Hallo zusammen,
mein Stiefvater hat seit nunmehr 35 Jahren keinen Kontakt zu seinen leiblichen Kindern seit meine Mutter und ich zu ihm gezogen sind. Der Kontaktabbruch geschah ausdrücklich auf Wunsch der leiblichen Kinder trotz mehrmaliger erfolgloser Versuche seitens meines Stiefvaters, das Verhätnis wiederzubeleben. Mein Stiefvater möchte, dass seine leiblichen Kinder im Erbfall weitestgehend unberücksichtigt bleiben. Mein Stiefvater und meine Mutter haben sich schon beraten lassen,, wie der Pflichtanteil z.G. der leiblichen Kinder rechtssicher weitestgehend reduziert werden kann. Wenn ich es aber recht verstanden habe, würde auch eine Schenkung vorab im Erbfall wieder in die Erbmasse reingerechnet werden, so dass der Vorteil einer Schenkung z.G. meiner Mutter oder mir kein Vorteil mehr ware.
Hätte jemand eine Empfehlung oder eine Idee, die wir hier einmal weiterverfolgen könnten?
Herzlichsten Dank
Jürgen