Zu zweit Elternhaus geerbt - Und nun?
Meine Schwester und ich erben unser schuldenfreies Elternhaus im Wert von 300000 EUR. Sie möchte drin wohnen bleiben und mich auszahlen mit der Hälfte, hat aber Angst, sich das nicht leisten zu können. Meiner Ansicht nach ist es so: Sie nimmt mehrjährige Hypothek von 150000 auf, gibt mir das Geld und zahlt jährlich die Zinsen von aktuell rund 1 - 2 % (je nach Bank und Vertragsdauer), das wären also 1500 - 3000 EUR im Jahr.
Stimmt diese Rechnung? Oder sind solche Beleihungs-Hypotheken sehr viel teurer? Was ich nicht genau weiss: Gehört das Haus dann tatsächlich zur Hälfte der Bank und zur Hälfte meiner Schwester? Und ich bin mit dem Tag der Auszahlung "draussen", d.h. frei von Unterhaltskostenanteilen oder anderweitigen Regressen?
17 Antworten
"Draußen" bist du erst, wenn das Grundbuch geändert ist ..
genausowenig wird die Bank Eigentümer, weil die Hypothek in einer anderen Abteilung des Grundbuchs eingetragen wird
So eine Hypothek gibt es und das wäre dann auch eine ganz normale Hypothek. Deine Schwester kauft Dir damit dann die Hälfte des Hauses ab. Da das Haus schuldenfrei ist und nur zur Hälfte beliehen wird, wären die Zinsen auch vergleichsweise niedrig.
Allerdings ist das schon etwas teurer als von dir berechnet. Ein Darlehen über 150.000€ mit 2% über 30 Jahre kostet pro Monat ca. 500€
Du wärest in diesem Modell auch tatsächlich "draussen", denn deine Schwester hat Dir dann Deinen Anteil des Hauses abgekauft. Ab dem Tag hättest Du mit dem Haus nichts mehr zu tun und auch keinerlei Pflichten und keinerlei Ansprüche mehr.
Ja, die Tilgung. Sie muss der Bank ja nicht nur die Zinsen, sondern auch die 1500.000€ zurückzahlen.
Wenn Deine Schwester Dich auszahlt, wird das so auch mit Notar im Grundbuch vermerkt, bzw. Deine Schwester steht darin als alleinige Eigentümerin. Natürlich kannst Du ihr freiwillig finanziell helfen. Wie hoch die mtl. Belastung mit der Hypothekenabzahlung sein wird, keine Ahnung, darin muss sie sich beraten lassen. Man kennt ja ihren Verdienst auch nicht
Wenn deine Schwester dich auszahlt, bekommst du dein Geld, es wird ein notarielle Kaufvertrag (Notar ist gesetzlich vorgeschrieben), du wirst aus dem Grundbuch ausgetragen und hast mit dem Haus nichts mehr am Hut.
Oder du vermietest deinen Anteil an deine Schwester, bist aber dann auch weiterhin mit im Boot in Unterhalt, Renovierungen usw.
Oder ihr verkauft das Haus und teilt euch das Geld.
I'm 1. Fall soll deine Schwester mal von mehrere Banken einen Immobilienkredit aufstellen lassen. Dann sieht sie die monatliche Belastung und kann überlegen, ob sie es sich leisten kann.
Tenno hat die Fragen zum Bankkredit ja hinreichend beantwortet. Kredit über 50% des Wertes dürfte auch recht einfach zu bekommen sein, regelmässiges Einkommen vorausgesetzt. Natürlivh muss man auch eine Tilgung einplanen.
Alternative wäre auch, wenn ihr euch gut versteht und du das Geld nicht sofort brauchst, einen Vertrag, dass sie dir das Geld in 15 Jahren zahlt .. sollte man auch notariell machen, so dass du kein Risiko hast und klar geregelt ist, wann die Übertragung erfolgt und wer die Unterhaltskosten trägt. Und dass du steuerlich keine Probleme hast. Erbschaft ist aber sowieso grunderwerbsteuerfrei und Ratenzahlungen sind keine Mietzahlungen. Erbschaft als solches würde auch weit unter die Freibeträge fallen.
Eine Kredit ohne Tilgung geht nicht? Hab selbst ein Ferienhaus in der Schweiz, und da läuft ein höherer Kredit über die Bank ohne Tilgung. Aber vielleicht muss man das ja je nach Bank/Objektzustand etc. speziell vertraglich abmachen. Werd das nachfragen. Danke!
CH ist ein sehr spezieller Immobienmarkt .. da gibt es auch Steuergesetze die es ratsam machen, Kredite lange laufen zu lassen .. aber da kann ich wenig zu sagen.
Moment, da hast Du Dich doch verrechnet: 2% von 150000 sind 3000 im Jahr, also 250 im Monat. Oder rechnest Du noch etwas anderes mit?