Hallo zusammen,die Notarskosten bei einer Erbauszahlung rechnen sich ja nach dem Geschäftswert. Ich habe das Haus zusammen mit meiner Schwester je hälftig geerbt. Der Notar setzt als Geschäftswert jedoch den Wert der GESAMTEN Immobilie an. Dabei gehört mir doch bereits die Hälfte. Ist das korrekt?GrüßeCantor
Was ist der Geschäftswert bei den Notarskosten bei einer Erbauseinandersetzung?
Finanzen,
Geld,
Erbe,
Erbschaft,
Notar
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.