WANN muss ich das Sozialamt von einer Erbschaft unterrichten?

Es schaut leider so aus, dass meine Tante in nicht allzu ferner Zukunft sterben wird und voraussichtlich werde ich die einzige Person sein, die die Erbschaft annimmt, weil sie ein Sparbuch besitzt auf die Summe von etwas mehr als 15.000€ befindet. Ich und mein Partner sind die Vollmachtsberechtigten für Konto und Sparbuch. Es gibt kein Testament oder ähnliche Schriftstücke.

Es ist selbstverständlich, dass ich von diesem Geld alle anfallenden Kosten für Beerdigung (anonyme Urnenbeisetzung), Wohnungsräumung... bezahlen werde, in der Hoffnung, dass das Geld reichen wird - Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!

Nun aber kommt meine eigentliche Frage: Da ich Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit erhalte bin ich ja gezwungen dem Sozialmat darüber Meldung zu machen, WANN ABER SOLL ICH DAS TUN????

1)Meine Befürchtung ist, dass wenn ich die Erbschaft anerkenne und dann die Mitteilung mache, noch bevor alle Kosten für die Beerdigung und drumherrum beglichen werden konnten, das Amt mir meine Leistung streicht und erwartet, dass ich von der Erbschaft meinen Lebensunterhalt bestreite, obwoh dieses Geld einen ganzen anderen Zweck dient.

2)Wartet ich damit aber bis nach der Beerdigung bzw. dem Zeitraum, bis alle Kosten begliechen wurden, habe ich die Befürchtung, dass das Amt mir Ärger macht, weil ich diese Mitteilung nicht gleich und sofort weitergegeben habe und somit gewissermaßen eine selbest herbeigeführte Sozialenotlage geschaffen habe, die bestraft werden kann.

Ich bin mir bewusst darüber, dass man mich überhaupt nicht zwingen kann die Erbschaft anzuerkennen und das ich das Erbe ablehnen kann und somit Vater Staat das Geld bekäme und er sich um alles kümmern darf, aber warum soll ich dem Staat Geld schenken? Das wäre auch nicht im Interesse meiner Tante!

Geld, Erbschaft, Sozialamt
Ich will die Scheidung meiner Eltern.

Hallo an alle,

Bei mir Zuhause steht der Kommentar: "Wir lassen uns scheiden" immer im Raum. Meine Eltern tun letztendlich gar nichts. Trotzdem streiten sie den ganzen Tag über und wenn mein Vater betrunken ist muss ich um meine Mutter fürchten (schläge etc.). Meine Mutter meint aber das sie mit der Scheidung warten wird bis ich aus dem Haus bin..(1 Jahr). Ich sage ihr andauernd das es für mich ok ist wenn sie sich scheiden lassen wollen, da mich der Streit belastet (bin so oft ich kann nicht Zuhause). Kann ich irgendwas tun, ich als Kind, das sie sich scheiden? Ich weiß das das komisch klingt, aber ich halte es Zuhause nicht mehr aus. Meine Mutter leidet sehr unter meinem Vater, sie darf nichts mehr machen ohne sein "Ja" und sie wird überall schlecht gemacht, ohne Grund.

Seit neusten werde ich von meinem Vater bedroht, das wenn ich im Fall der Scheidung zu ihr gehe, ich von seinem Vermögen nichts mehr sehe. Geht das? (Außer mir hat mein Vater noch einen anderen Sohn aus einer früheren Beziehung, mein Halbbruder) Es klingt egoistisch...will aber wissen ob die Drohungen wirklich stimmen...Außerdem sagt er mir immer das wenn ich zu meiner Mutter ziehen sollte er mir meine Zukunft ruinieren will. (weiß nicht wie das gehen soll...)

Das alles hier zu erklären ist echt schwierig...aber ich kann so leid es mir auch tut, mein Vater nicht mehr abhaben...und für mich ist das schwer sowas zusagen, da er ja mein Vater ist.

Vielen dank im voraus für die Antworten :)

Kinder, Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Erbrecht, Scheidung, Eltern, Erbschaft
Haus komplett leerräumen: beste Methode?

Also es geht um folgende Situation: Meine Großmutter lebt seit einigen Monaten in einem Heim da sie nicht mehr alleine leben kann. Zuvor hat sie in einem Haus gewohnt. Das Haus ist relativ groß, 3 Stockwerke und noch ein Keller sind komplett voll mit Sachen die sich während ihrem Leben angesammelt haben.

Da weder meine Mutter noch ich in dem Haus wohnen möchten und man es auch nicht jahrelang leerstehen lassen kann, müssten wir uns demnächst überlegen was wir mit dem Haus machen. Solange alle Möbel und die kleineren Dinge (Kleider, Haushaltsgeräte, Werkzeug, altes Spielzeug uvm.) allerdings drin stehen, kann man das Haus sowieso nicht verkaufen.

Nun fragen wir uns wie man sich am besten anstellt um all diese Dinge 'loszuwerden'. Die meisten Sachen sind zwar nicht mehr ganz neu, allerdings in einem guten Zustand. Möbel zB sind nicht modern, sehen aber aus wie neu weil keine Kratzer usw. dran sind.

Natürlich kann man alles fotographieren und über Facebook usw. verkaufen oder es auf einen Flohmarkt schleppen, aber es sind so unheimlich viele Sachen und zuerst müsste man ja alles einzeln durchsehen um zu überprüfen was in den Kisten ist usw. Ich weiß auch überhaupt nicht, woran die Leute überhaupt Interesse hätten und was niemand kaufen würde..

Es gibt ja auch Unternehmen die alles Ausräumen, aber auch da müsste man ja alles durchsehen um evtl. zu entscheiden ob man noch etwas behalten will. Und diese Unternehmen kaufen einem nichts ab, man muss sie bezahlen damit sie alles ausräumen ...

Hatte schon jemand diesen Fall? Was ist die beste Methode bei so etwas, gibt es Profis die man ansprechen kann und die einem sagen was wertvoll ist und was man einfach wegschmeißen kann?

Haus, verkaufen, Wohnung, Möbel, Umzug, Erbschaft, Antiquitäten, Flohmarkt, Verkauf
Wird mein lebenslängliches Wohnungsrecht nach 3 Jahren verjähren?

Hallo, ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Es geht um dieses Testament von meiner Mutter. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Zusammenfassung vom Testament von meiner Mutter - KOPIE

  1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe und Stammerbe

  2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, nebst freiem Umgang im Haus und .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen.

  3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am .., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr… Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Wir wohnen in Bayern, das Testament wurde bei einem Notar/Anwalt in Hessen erfasst. Telefongespräch mit dem Notariat in Hessen – der Notar ist a.D., ist jetzt nur als RA tätig. Sein Kollege, RA und Notariatsverwalter meint, von Text her ist es Vermächtnis, aber er will mit der Sache nichts zu tun haben.

Den Notar a.D. habe ich angeschrieben mit der Frage, ob es sich hier um eine Auflage oder doch Vermächtnis handelt. Seine Antwort per mail – er kann sich auf den Vorgang nicht erinnern. Aber er hat doch das Testament unterzeichnet!

Das Testament ist aber trotzdem gültig? Was kann ich da noch unternehmen? Habe ich jetzt wirklich kein Anspruch auf mein Wohnrecht, wenn es im Testament als Auflage steht?

Wenn es nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist es dann nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt und ich muss dann ausziehen? Wenn es so wäre, muss ich rechtzeitig meinen Pflichtteil beantragen, oder? Sonst gehe ich ganz leer aus. Ich wohne hier in der Wohnung 30 Jahre.

Ich habe mich nach Erhalt von Testament bei einem RA beraten lassen. Im Testament steht wirklich Auflage, der RA hat gemeint, damit ist ein Vermächtnis gemeint. Und dass mein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht gültig bleibt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen wird.

Ich habe danach Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Danach hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Brief Nr. 1 KOPIE: Sie selbst erhielten im Anwesen. . ein lebenslängliches ..Wohnungsrecht… Dieses Wohnungsrecht ist auf ihren Pflichtteilsanspruch anzurechnen... K. Ende

Später Brief Nr. 2: KOPIE: Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung. Insofern Sie Ihren Pflichtteilanspruch geltend machen werden, sieht sich mein Mandant ausser Stande, die hier genannte Auflage zu erfüllen, Sie müssen dann die von Ihnen genutzte Wohnung zu räumen.

Ich habe einen Anwalt f. Erbrecht. Er meint jetzt, wenn man das Testament als ganze ansieht, soll es hier um eine Auflage handeln.

Nach der Testamentseröffnung hat mir Amtsgericht (Bayern) mitgeteilt, ich wurde von der Erbfolge ausgeschlossen, daneben wurde mir ein Vermächtnis (!!) zugewendet.

Danke für Tipps

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Verjährung, Auflage
Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...

Hallo,

Ich bzw meine Eltern haben ein großes Problem... Meine Oma hat nachdem mein Opa vor ein paar Monaten starb, jetzt alles auf ihre Kinder überschrieben, somit auch ein Teil-Grundstück für meine Eltern. Dieses Grundstück ist eine einfache Wiese ohne großen Nutzwert und ein Teil davon ist sogar unbrauchbar da es dort sehr feucht ist, schon fast wie ein Moor. Es ist ein dreieckiges Grundstück mit ca. 650 m². Aber es liegt direkt neben unserem Grundstück und daher haben meine Eltern gesagt dass Sie es nehmen. Es wurde auch schon notariell beurkundet und alles war kein Problem.

Bis jetzt...

Nun muss das Grundstück neu vermessen werden vom Vermessungsamt, da statt Grenzsteinen nur Stahlrohre die Grundstücksgrenze festlegen ( Was aber damals vom Vermessungsamt so gemacht wurde als mein Opa dieses Grundstück erwarb ) und das kostet mindestens 500 € hat man uns gesagt, dazu kommen noch die ganzen Gebühren vom Notar in Höhe von 475 € (Lageplan erstellen, Dokumentenpauschale, Entgelte für Post und Telekommunikation, Registereinsichten, Abrufgebühren, Vollzug eines Geschäfts, ...), welche meine Eltern auch noch zahlen müssen obwohl meine Oma da auch schon was bezahlen musste wegen der Überschreibung. Was ich erst recht dreist finde, der m²-Preis des Grundstückes wird auf 30 € gerechnet. 30 €??? Für eine einfache Wiese die zum Teil noch wie ein Moor ist??? Da frag ich mich schon was die damit verdienen wollen, das kann doch nicht sein!

Gibt es da nicht irgendetwas um den Preis günstiger zu machen? Wir wohnen am Land in einem kleinen Dorf, da sind 30 € definitiv zuviel! Ist dies dann überhaupt rechtskräftig wenn man den Preis erst jetzt gesagt bekommt und nicht damals bei der Überschreibung?

Bitte helft mir (uns), freue mich über jeden Kommentar der mir hier irgendwie weiterhelfen kann!

Vielen Dank!

Recht, Erbe, Erbschaft, Grundstück, Notar, teuer
Das kommende ERBE ist unfair verteilt!

Hallo, ich habe soeben etwas herausgefunden, was mich sehr getroffen hat. Folgendes: Ich bin 17 Jahre alt und habe "etwas wohlhabende" Großeltern. Barvermögen, 2 Häuser (1 Wohnhaus in Hessen auf dem Land und 1 Ferienhaus in !Bayern! Nähe von einem größeren bekannten See.) Meine Oma und Opa haben 3 Kinder. -> Meine Mutter (jüngstes Kind) hat einen älteren Bruder und eine ältere Schwester. Meine Mutter hat sich intern in unserer Familie immer über das kommende Erbe benachteiligt gefühlt. d.h sie hat immer betont das es meiner Tante und meinem Onkel besser gehen wird als uns (materiell:finanziell). Ich hab mir gedacht, wahrscheinlich übertrieben, wir haben ja noch zeit....! Das Erbe-Thema war ab und zu im Gespräch in der Familie (ich,schwester,vater,mutter). Die Zeit vergeht... Jetzt war ich neulich bei Oma und Opa und entdecke zufällig in einem Schrank den Ordner " Testament". Neugierig hab ich ihn mir durchgelesen und festgestellt, dass meine Mutter die ganzen Jahre über weg Recht hatte. Meine Tante wird das ganze Barvermögen erben, der Onkel das Haus in Bayern und wir bekommen das "Land"haus. Eig alles schön und gut. Jetzt aber zu den Werten!!!!!! Das Barvermögen war nicht aufgelistet ich schätze es aber auf ca 250.000€. -> Tante. Das Landhaus Wert (Mai 2013) 209.000 €. Die Unterlagen vom Haus in Bayern waren nicht da. Hab nach dem ungefähren Wert gegoogelt. -> 1,2 mio € !!! Wegen der Wertsteigerung in Bayern der letzten 15 Jahre! Zusammengefasst: Tante hat vor etwa 10 Jahren für ein Haus 250.000€ geschenkt bekommen und später erbt sie das Barvermögen + Aktien, Wertgegenstände etc (insgesamt ca 900.000€) Onkel erbt Haus mit 1,2 mio € Wert Und WIR bekommen ein großes Haus für 209.000 €mit Inventar Autos usw. gesamt wahrscheinlich 400.000€ in Hessen. (wir wohnen in Brandenburg!)

Was soll man dazu sagen? Ansprechen finde ich etwas komisch, da ich mich mit allen Verwandten SEHR GUT verstehe! WIE SOLLTE MAN HANDELN?

TUT MIR LEID WEGEN DEM LANGEN TEXT

Familie, Geld, Recht, Erbe, Erbschaft, Streit
Bankschließfach nach dem Tode

Guten Abend,

vergangene Woche ist mein Vater verstorben. Da er gerichtlich geschieden ist, sind mein Bruder und ich die nächsten Angehörigen.

Mein Vater lebte in den letzten Jahren relativ einsam, da liegt allerdings auch daran, da er schwer krank war (u.a. Korsakow-Syndrom) und sich nicht helfen lassen wollte...

Nun haben wir vor einigen Tagen in seiner Mietwohnung nach persönlichen Unterlagen gesucht, welche der Bestatter benötigte.

Dabei fiel uns auf, dass mein Vater zwei Konten (insg. ca. 5000€) und ein Schließfach hatte. Über die Existenz oder den Inhalt des Schließfaches haben wir nie gesprochen! Aufgefallen ist uns auch, dass er im November verganenen Jahres insg. ca. 7500€ von seinem Konto abgehoben hat (über mehrere Tage). Wo dieses Geld ist, wissen wir nicht!

Aufgrund seiner Krankheit stand er unter Betreuung. Der Betreuer sagte mir, nachdem ich ihm vom Ableben meines Vaters berichtet hatte, dass er bei ihm noch ca. 4000€ Schulden hätte, ferner, dass er von dem Schließfach wüsste.

Fakten und meine Frage(n):

  • es gibt kein Testament,
  • in der Wohnung befinden sich keine Wertsachen,
  • es ist nicht bekannt, was sich im Schließfach befindet,
  • wir haben keinen Schließfachschlüssel,
  • wir haben keine Bankvollmacht,
  • genauer Schuldenstand nicht bekannt (geschätzt insg. ca. 10.000€),
  • geschätzte Kosten für Wohnungsauflösung und Renovierung 7000€.

Haben wir die Möglichkeit, bevor wir das Erbe ausschlagen, Einsicht in das Schließfach zu bekommen? Sollten sich Wertsachen darin befinden, würden wir dieses beim Nachlassverwalter beim zuständigen AG abgeben.

Hoffe auf Hilfe, Irina

Erbschaft, Schliessfach
Erbe angenommen - Wie geht es weiter?

Hallo, Unsere Oma ist verstorben. Sie hatte 2 Kinder meinen Vater und meine Tante. Mein Vater ist schon verstorben. Er hatte 2 Kinder, meine Schwester und mich. Es gibt nichts außer Bargeld zu erben. Kein Vermögen aber für einen Haushalt eine gute Summe um einiges anzuschaffen. Wir wären sehr dankbar es zu erhalten. Da meine Vater schon tot ist wurden meine Schwester und ich angeschrieben vom Nachlassgericht (Hier lag auch das Testerment) ob wir das Erbe annehmen oder nicht. Ich habe meine Erbe schriftlich angenommen.

Wie geht es nun weiter ? Die Nachlasspflegerin meinte ich brauche nicht unbedingt einen Erbschein und solle mich in der Familie einigen über die Verteilung.

Ich für meinen Teil wollte einen Termin in den nächsten Tagen bei einem RA / Notar für Erbrecht machen. Ich habe die Hoffnung das dieser alles bis zur Auszahlung in die Hände nimmt und klärt.

Zahlt die Bank Guthaben einfach so aus, an jeden der mit Erbschein bzw. der Berechtigung zu erben kommt ? Oder fragt diese nach wer wie viel zu erhalten hat bzw. ob es noch andere Berechtigte gibt ? Wer löst nun das Konto auf ? Meine Tante als noch einziges Kind der verstorbenen ? Darf Sie alles abheben und klärt sie dann die Verteilung an die Berechtigten ?

Ich als "Unwissender" war immer der Meinung das Nachlassgericht klärt und veranlasst die Verteilung. Soweit ich nitbekommen habe liege ich hier falsch.

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

Erbrecht, Erbschaft
kann mein Onkel mit Kontovollmacht den anderen Erben zuvor kommen

Zur momentanen Situation: Mein Großvater liegt im Koma und wird in naher Zukunft wohl auch körperlich von uns gehen, da er per Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen eindeutig abgelehnt hat. Er hinterlässt einen Sohn, eine Tochter und zwei Enkel von seinem bereits verstorbenen dritten Kind, unserem Vater also. Mein Onkel hat die Patientenverfügung und eine Kontovollmacht, die aber wahrscheinlich nicht über den Tod hinaus geht. Vielleicht aber auch schon. Mein Opa hätte uns Enkel niemals ausdrücklich enterbt. Ich glaube mein Onkel hat finanzielle Nöte und möchte alles daran setzen uns anderen Erben so wenig wie möglich abzugeben. Die Bestattungskosten und anderen Rechnungen wird er begleichen. Meine Frage: Kann mein Onkel jetzt solange mein Großvater noch im Koma liegt und noch nicht endgültig verstorben ist das ganze Geld ausgeben um z.B. seine Schulden zu tilgen und seiner Freundin ein schönes Leben zu machen? Zu Lebzeiten hat mein Opa mal so etwas wie: ,,Ich habe "den besagten Onkel" zum Vermögensverwalter gemacht wenn der Fall eintreten sollte, dass ich sterbe.´´ gesagt. Würde das bedeuten er kann eh mit dem Vermögen machen was er will, auch wenn mein Großvater etwas naiv dachte mein Onkel würde alles gerecht unter uns Angehörigen aufteilen? Danke schonmal an alle, die sich die Mühe machen mich etwas aufzuklären

Erbrecht, Erbschaft, Bankvollmacht
plichtteil von verstorbener Mutter

Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Meine leibliche Mutter ist vor einiger Zeit verstorben. Sie selber war mit meinem leiblichen Vater nicht mehr verheiratet hatte aber vor 17 Jahren neu geheiratet. Der neue Ehepartner brachte ein Kind mit in die Ehe ( dieses Kind wurde nicht von meiner Mutter adoptiert).

Nun war vor kurzem Testamentseröffnung. In dem Testament hat meine Mutter ihren jetzigen Eheparter in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben ernannt. Weiter heißt es, dass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gesetzlichen Erben ausgezahlt werden sollen und das dann der Rest zu gleichen Teilen an die beiden hinterbliebenden Kinder ( mich und meinem Stiefbruder) gehen soll.

Ich weiß das mir mein Pflichterbe definitv jetzt auch schon zu steht. Nur ist es so, dass mir ja jetzt beim Tod meiner Mutter mein Pflichtteil zusteht (3Jahres Frist). Wenn ich es jetzt nicht einforder ist es also weg. Wenn dann mein Stiefvater verstirbt bekomme iich ja kein Pflichtteil mehr (weil nicht Adoptiert/bzw. leiblich).

Das heißt Ablauf wäre dann so: Stiefvater verstorben. Leiblicher Sohn erhält laut Stestament Pflichtteil, der Rest zu gleichen Teilen an mich und Ihn.

Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass ich von meinem Stiefvater eigentlich gar kein Pflichterbe vordern wollte. Sein Sohn ist aber auf deutsch gesagt ein Ar..h und will will definitiv nicht das er selber mehr bekommt.

Das heißt für mich definitiv eine Benachteiligung wenn ich mein Pflichterbe nicht jetzt einfordere oder?

P.S.: Mein Stiefvater will mir jetzt Sachen meiner Mutter mitgeben weil er sagt, dass er Sie nicht braucht. Sollte man sowas annehmen? wirkt sich das auf das Pflichterbe aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Martina

Erbrecht, Erbe, Erbschaft
3x mehr Grundsteuer nach Erbfall?!?

Folgender Sachverhalt: Erbfall eines Hauses inkl. Grund im Jahr 2013 in Sachsen-Anhalt: a) Heutiger Eigentümer war bereits seit ~ 10 Jahren im Besitz von 25% vor vollständiger Übernahme (im Wege des früheren Todes des Vaters) b) Mit Todesfall der Mutter in 2013 fordert das FA auf, wesentliche Angaben zum Haus und Grund zu machen in 2013 - wahrheitsgemäß wurde Ausklunft erteilt. c) Die Bislang von der verstorbenen Mutter beglichene Grundsteuer wird vom FA neu um den Faktor ~ 3,0 erhöht. d) Zusätzlich soll für die zurückliegenden ~ 4 Jahre (seit 01.01.2009) eine erhöhte Grundsteuer nachbezahlt werden. e) Haus aus Bj. 1910er f) Haus wurde (kurz) vor dem Mauerfall von den Eltern erworbem g) Eigentum ist nicht vermietet - also selbst genutzt

Drei wesentliche Fragen kommen bei mir empor: 1.) Ist es realistisch annehmbar, dass sich plötzlich die Grundsteuer derart erhöhen kann in Folge einer Erbschaft? 2.) Darf das FA einfach für zurückliegende Jahre die Grundsteuer erhöhen, obwohl die verstorbene Mutter die GrSt ordnungsgemäß bezahlt hat (allerdings eben einen weitaus geringeren Betrag - so wie ihn das FA auch damals gefordert hatte)? 3.) Gibt es eine Möglichkeit, an den theoretischen Einheitswert zu kommen, den das FA festlegt? Es wird eine GrSt von fast 150€ gefordert, bei einem Verkehrswert der Immo von ~ 20-35T€. Kann das hinkommen? Der Hebesatz beträgt (aus dem Kopf) etwa 350%.

Immobilien, Erbschaft, Grundstück
Erbrecht - Eltern geschieden und Vater verstorben - Sohn Erbschaft?

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Eltern haben sich in 2002 scheiden lassen. Seitdem lebe ich mit meiner Mutter zusammen. Nach der Scheidung hatte sie auch das alleinige Sorge- und Umgangsrecht. Ich hatte seit 2002 keinen Kontakt mehr zu meinen Vater. Jetzt bin ich 20 Jahre alt. Vor ca. einer Woche kam mein Onkel bei uns vorbei und teilte uns mit, dass mein Vater verstorben ist. Da die beiden Familien nach der Scheidung zerstitten waren und man seitdem auch keinen Kontakt mehr hatte, weiß ich leider nicht wann und wo genau und an was mein Vater verstorben ist. Ein Freund hat mir gesagt, dass ich einen Anspruch auf sein Erbe hätte. Ich weiß, dass mein Vater nach der Scheidung eine Freundin hatte, vllt. hat er sie geheiratet, wie gesagt, ich hatte seit der Scheidung im Jahr 2002 kein Kontakt mehr zu ihm.

Wie sieht es rechtlich aus? Habe ich, trotz der Scheidung meiner Eltern, Anspruch auf ein Teil seines Erbes? Wenn ja, wie viel wäre der prozentuale Anteil, bzw. der Pflichtanteil? (Ich weiß nicht, ob er ein Testament hatte. Er war zum Zeitpunkt des Todes 53 Jahre alt.) Wohin müsste ich mich wenden, um herauszufinden, wann, wo und an was er gestorben ist und wo könnte ich meine evtl. Erbschaft, falls vorhanden, geltend machen? (Meinen Onkel brauche ich nicht zu fragen, die Familien wollen keinen Kontankt mehr zueinenander haben.)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Freundliche Grüße

officemanager

Testament, Tod, Erbrecht, Erbe, Scheidung, Vater, Eltern, Erbschaft

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