Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus 5 Erben, hat eine Teilungsversteigerung beantragt, weil eine Einigung nicht möglich war. Einer der Erben wollte keinen Verkauf über einen Makler haben. Das Verfahren der Teilungsversteigerung wurde von 3 Erben eingeleitet, das Gutachten wurde geschrieben. Jetzt hat sich einer der Miterben gemeldet, weil er einen Käufer gefunden hat, der die volle Summe vom Verkehrswert bezahlen will. Der Kaufinteressent braucht keinen Makler und will das Haus nebst Grundstück sofort kaufen zum Verkehrswert. In einem Schreiben vom Amtsgericht heißt es: "Eine freie Veräußerung ist bis zur Erteilung des Zuschlags möglich". Frage: Was muss getan werden, damit der Kaufinteressent die Immobilie bekommt? Muss sich der Käufer beim Amtsgericht melden? Braucht es dazu die Zustimmung von sämtlichen Erben oder nur von den Antragstellern? Gibt es ein Antragsformular beim Amtsgericht? Wie läuft das Verfahren ab?
Teilungsversteigerung - eine freie Veräußerung ist möglich?
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