Ich bin Erbe von billigem Ackerland geworden - und habe das auch als Ackerland versteuert. Nun möchte die Gemeinde daraus Bauland machen. Das ist ja grundsätzlich positiv? Bei Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist seit Erbeintritt muss der Mehrwert nachversteuert werden - hab ich mal irgendwo gelesen. Wie lange ist diese Frist und wo ist das genau geregelt? Vielen Dank für die Hilfe !!!! Hubert