Der Lebensgefährte meiner Mutter ist verstorben. Die Wohnung gehört ihr, testamentarisch ist der Verbleib der Möbel in der Wohnung geregelt.

Sie möchte, dass die Töchter (Erben) die persönlichen Gegenstände wie Kleidung, Bücher, Fotoalben (keine Wertgegenstände, die wurden bereits geholt) aus der Wohnung entfernen, aber dies wird verweigert. Können wir diese Gegenstände von einer Möbelspedition entfernen und einlagern lassen? Mit einer Rechnung auf die Töchter? Wie setzen wir das am besten um?