Bekomme ich etwas vom Erbe wenn mein leiblicher Vater stirbt und wer informiert mich?
Mein Vater hat keinen Kontakt mehr mit mir, ich habe ihn fast 15Jahre nicht mehr gesehen oder gehört, allerdings weiss ich von Verwandtschaft dass er vor einem Jahr neu geheiratet hat und sein Gesundheitszustand sehr schlecht ist. Ich weiss das er damals doch recht wohlhabend war und nachdem ich mit meiner Mutter (beide waren nicht verheiratet) aus dem Haus was ihm gehört ausgezogen bin. Nun sind ja die Immobilienpreise in Berlin sehr stark gestiegen und ich würde gerne wissen was passiert wenn er stirbt, da ich die einzige Tochter und wohl auch das einzige Kind bin?
8 Antworten
Die gesetzliche Erbfolge nach dem Vater wäre für Ehefrau und Kind je die Hälfte des Vermögens, während die Ehefrau das Vorrecht auf Mobilar und Zubehör hat. Sollte ein Testament vorhanden sein, das die Ehefrau als Erbin einsetzt oder ein gegenseitiges Berliner Testament bestehen, hast Du als Kind immer noch Anspruch auf das Pflichtteil nach dem Vater, welches die Hälfte des gesetzlichen Erbes ist und nur in Geld auszuzahlen wäre. Nachricht müßtest Du dann vom Gericht bekommen, wo ein Erbschein erstellt wurde, bzw. ein Testament eröffnet worden ist.
Das Gericht weiß das nicht, wer aber einen Erbschein beantragt, muß wahrheitsgemäß alle gesetzlichen Erben angeben. Wenn Du Dir nicht sicher bist, daß alles ordnungsgemäß verläuft, frag selbst beim Nachlaßgericht nach, ob ein Erbschein erteilt wurde. Zuständig ist meist das Gericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Sicher besitzt Du auch eine Vaterschaftsanerkennung, die Du dem Gericht vorlegen könntest, um Auskunft zu bekommen.
Auf jeden Fall steht Dir ein Pflichtteil zu; das wäre 1/4, welche eventuell noch mit anderen Pflichtteilansprüchen geteilt werden muss. Ich habe eine Schwester und wir wir bekamen dann jeder ein Achtel in einer ähnlichen Situation wie Deine. Aber Erbrecht ist komplizierter als es aussieht. Eventuell bekommst Du auch die Hälfte, bspw. wenn Dein Vater Dich nicht enterbt hat. Zuständig ist auf jeden Fall auch in Berlin in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Ruf doch dort einfach einmal an. Und falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, frag dort nach, was die übernehmen.
Üblicherweise werden die Hinterbliebenen kontaktiert durch den Nachlassverwalter.
Dann wird man unter anderem gefragt ob man das Erbe antritt oder ausschlägt.....
Ist natürlich blöd wenn man dann sozusagen Schulden erbt oder die vermeintlich tolle Immobilie in Wirklichkeit total verschuldet ist.
Rechne mal noch nich tzu sehr mit einem potentiellen Supererbe. Erstens lebt er noch, zweitens gibts ausser dir ja noch die Ehefrau (diese erbt in erster Linie).
wenn nichts anders hinterlegt wurde, dann hast du anspruch auf deinen pflichtteil.
Mein Kind wurde vom zuständigen Amtsgericht informiert.
Du kannst aber auch nur Schulden erben.
Aber woher weiss das GEricht das ich existiere?