Wieviel erbe ich?

4 Antworten

Wenn es kein Testament der Oma (oder ein gemeinschaftliches mit dem vorverstorbenen Opa) gibt, erben die Tochter (also deine Tante) zu 1/2 und du und dein Bruder zu je 1/4 (ihr tretet in den 1/2-Anteil eures vorverstorbenen Vaters je hälftig ein). Dabei gilt, dass die Tante , Du und dein Bruder in einer ungeteilten Erbengemeinschaft nach dem Tod der Oma stehen werdet, die nur gemeinsam über das Erbgut verfügen kann. Die Tante kann also nicht allein über Haus und Vermögen der Oma bestimmen, sondern nur gemeinschaftlich mit euch, es sei denn, die Oma habe der Tante eine (General-)Vollmacht mit Wirkung über deren Tod hnaus erteilt. Die solltet ihr dann schnellstens widerrufen (besonders gegenüber Omas Bank), damit die Tante nicht über das Konto der Oma verfügen und deren Geld auf die Seite bringen kann. Später müsst ihr drei Miterben euch über die Verteilung des Nachlasses der Oma einigen und darüber, falls nötig, einen so genannten Auseinandersetzungs-Vertrag schließen. Evtl. wäre nützlich, dazu eimne anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

1/4 el, wenn kein Testment existiert. Wenn ein Testament existiert mindest den Pflichttei, also 1/8 el.

Deine Oma hatte 2 Kinder auf diese geht das Erbe zu gleichen Teilen, also halbe/halbe. Du und dein Bruder steht an Stelle eures Vaters.

Seit ihr allerdings u 18 geht das Erbe Treuhändisch zu Händen eurer Mutter.


Matthias3496334 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 15:16

Sehr gut danke....

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da dein Vater vorverstorben ist, gehen seine Ansprüche auf dich und deinen Bruder über, deine Tante erbt 50%, den Rest teilt ihr euch


Matthias3496334 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 14:35

Aber hat meine Tante nicht auch Erbanspruch auf einen Teil des Teiles meines Vaters?

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Wenn im Testament nichts anderes steht, dann erbt deine Tante alles.