Wir haben von unseren Eltern das Haus überschrieben bekommen und ihnen ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Wir haben die noch offene Belastung für das Haus in Höhe von 230.000Euro durch den Verkauf unserer eigenen Immobilie ausgeglichen und knapp 80.000Euro investiert, damit es ein bewohnbares 2-Familienhaus wird. Der Grundbucheintrag ist noch nicht abschließend erfolgt. Da es bereits jetzt nach knapp 5 Monaten zu größeren Streitereien kommt und es sich für uns als große Fehlentscheidung herausstellt, möchten wir wissen, ob wir von der Überschreibung "zutücktreten" können und auch das Geld für das übernommene und bereits getilgte Darlehen von 230.000 zurückfordern können.