Mietkauf und Erbrecht?
Hallo ihr Lieben,
ich hätte eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:
und zwar die Oma von meinem Freund ( 81 Jahre alt) hat uns angeboten ihr Haus auf monatlichen Raten (500,00 €) zu kaufen. Sie hat sich das so vorgestellt das wir die monatlichen 500 Euro bis zu ihrem Tod an Sie zahlen und dass das Haus dann nach ihrem Tod meinem Freund also ihrem Enkel gehören soll.
Problem ist dass die Oma auch noch eigene Kinder hat also die Mutter von meinem Freund und den Onkel. Beide sollen aber nicht das Haus erben. Meine Frage ist nun wie sieht es denn rechtlich aus? Wenn die Oma stirbt und wir für das Haus monatlich gezahlt haben, haben die Kinder also die Tochter und der Sohn der Oma dann trotzdem ein Erbrecht auf das Haus? Müssen wir denen dann was auszahlen oder so? Wäre um Antworten dankbar.
LG
5 Antworten
Hallo, ich würde Euch dringend raten zu einem Notar zu gehen, das Erbrecht ist schon eine Sache für sich. Da geht es um verhälnismäßig viel Geld und noch Gefühle und so etwas auf eine rechtlich einwandfreie Ebene zu stellen bleibt nur ein Rechtsanwalt oder Notar.
Das was ihr anstrebt hat nichts mit einem Mietkauf zu tun. Sondern das ist ein Verkauf gegen eine "Leibrente". Ja so nennt sich das und das wird sehr häufig gemacht.
Das bedeutet, die Oma überschreibt euch das Haus bereits jetzt. Es fließt also dann später nicht mehr in die Erbmasse ein. Im Notarvertrag verpflichtet ihr euch, die Leibrente bis zum Tod der Oma zu zahlen.
Ob ihr den anderen Erbberechtigten einen Pflichtteil auszahlen müsst, hängt davon ab, wie lang die Oma noch lebt. Nach 10 Jahren ist der Pflichtteil Anspruch erloschen. Während der 10 Jahre sinkt dieser Anspruch von Jahr zu Jahr. Das kann man also erst dann ausrechnen, wenn es soweit ist.
Ja. Aber das muss man jetzt nicht bei der Überschreibung machen. Das macht man später, wenn die Pflichtteil Auszahlung anstehen würde.
Ist ein Erbvertrag.
Auf den Wert des Hauses, der nicht abgezahlt ist fällt ein Pflichtteil an, der ist auszuzahlen und es kommen Erbschaftssteuern dazu.
Okey also muss man erst mal den Preis des Hauses schätzen lassen um dann einen „Mietkauf“ zu vereinbaren?
Muss man Erbschaftssteuern auch zahlen obwohl es ein Mietkauf war?
Nein, du kannst den Mietkauf so vereinbaren. Aber wenn deine Oma versterben sollte, dann wird gestritten.
Erbschaftssteuer fällt dann an, wenn das Geschäft für deine Oma so schlecht ist, dass ein fremder wesentlich mehr gegeben hätte.
Auch wenn ich sonst für den Notar plädiere, in dem Fall rate ich erst zum Anwalt zu gehen.
Wenn ich dies als Mietkauf deklariere, ist es eben kein Erbvertrag. Beim Mietkauf wechselt das Eigentum erst, wenn die im Mietkaufvertrag getroffenen Vereinbarungen erfüllt sind. Im Fall des Todes vor Erfüllung treten die Erben auf Verkäuferseite in die Verpflichtung des Vertrages.
Denkbar wäre es den Vertrag vielleicht so zu formulieren in dem man den Wert des Hauses jetzt vom Gutachter bestimmen lässt, und gleichzeitig als Testament bestimmt die Raten als Pflichtteilszahlung bis zur Erreichung des Wertes anzusehen. Hierfür gilt es aber zu prüfen, ob von Oma nicht irgendwo ein Berliner Testament existiert, welches sie nicht mehr einseitig ändern kann. ( War das Haus zB mal dem Opa, oder Opa und Oma gemeinsam)
Um hier die sinnigste Lösung zu erarbeiten, benötigt man die Kenntnis über die ungefähre Erbmasse der Oma.
Pflichtteil steht den Kindern zu, gerechnet aus dem Nachlasswert der Oma zum Todestag.
Das Eigentum am Haus kann die Oma den Kindern auch per Testament entziehen, in dem sie den Enkel als Erben einsetzt, alternativ die Kinder als Erben und den Enkel als Vermächtnisnehmer. Voraussetzung siehe oben.
Erst mal wundert mich, dass die Oma deines 81-jährigen Freundes noch lebt.
Wenn ihr 500 Euro m Monat zahlt und das als Mietkauf anerkannt wird, kommen da in 10 Jahren auch 60.000 Euro zusammen.
Der Pflichtteil, der vererbt würde, würde entsprechend schrumpfen.
Am elegantesten wäre es allerdings, wenn die Mutter und der Onkel auf ihr Pflichtteil verzichten würden. Ich halte es für viel sinnvoller angelegt, wenn dieEnkel erben, denn meistens sind ja die direkten Kinder schon eigenständig und brauchen vielleicht das Erbe nicht.
Wenn die aber auf ihrem erbteil bestehen, wird dein Freund um eine auszahlung nicht herumkommen. Wenn er (ihr) allerdings 500 Euro aufbringen kann, wäre das ja ggf. im Erbfall der Betrag, mit dem das Pflichtteil abgezahlt werden könnte.
Danke für die tolle Antwort. 😊 das Problem ist leider das ein Streit in dieser Familie vorliegt sprich die Mutter von meinem Freund also die Tochter von der Oma sollte am besten nichts erben. Deshalb auch dieser Mietkauf des Hauses. Der Oma ist das Geld nicht wichtig deshalb auch nur die geringe Zahlung von 500 €.
Vielen Dank für die Erklärung. Pflichtteil des Hauses nehme ich mal an. Das heißt wir müssen das Haus erst schätzen lassen um zu wissen was der genaue wert ist oder? Sonst weis man ja nicht was der Wert des Pflichtanteils ist.