Mein vater ist letztes jahr in November verstorben,im testament ist nur meine stiefmutter die alleinerbin und ein wohnrecht solange wie sie lebt. Steht mir nicht ein Pflichtteil zu. Ein Satz geht mir nicht aus dem kopf, Sie können demnach verlangen,dass ihnen die hälfte des wertes dessen ausbezahlt wird,was ihnen nach dem Gesetz als Erbteil zustünde,wenn sie nicht von der Erbfolge ausgeschlossen worden wären.