Meine Mutter ist im Oktober 2018 verstorben. Sie hatte kein Testament hinterlassen, so dass meine Schwester und ich gleichberechtigte Erben sind. Das Gericht hat jedoch nur meiner Schwester mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei, und das Erbe geteilt werden kann. Dies erfuhr ich auf Nachfrage beim Gericht erst drei Monate später. Meine Schwester hat mir lediglich mündlich am Telefon mitgeteilt, was an Erbmasse "angeblich" vorhanden ist, hat sämtliche Auslagen von meinem Teil abgezogen, und mir den angeblichen hälftigen Betrag überwiesen.
Muss ich mich mit dieser mündlichen Aussage abfinden, oder kann ich die ganzen Unterlagen anfordern?
Außerdem hat sie mir die Grabstätte zur Hälfte angerechnet, obwohl sie das Elternhaus geerbt hat und die Grabstätte doch eigentlich der "Haupterbin" gehört.
Bin ich außerdem verpflichtet, überall die Hälfte zu bezahlen, nachdem sie ja das Haus geerbt hat (ich wurde jedoch damals mit 45.0000 Euro ausbezahlt. Sie hat das Elternhaus jedoch für 160.000 Euro verkauft .... gegen den Willen der Mutter.
Vielen Dank!