Ich habe online schon geschaut und habe herausgefunden das man durch besondere Umstände das kfz behalten darf, trotz einer erbausschlagung, z.B durch eine Schenkung mit Zeugen usw? Kann mich da wer aufklären? Das auto wurde nach dem tot umgemeldet auf mich( genauere Infos gibt es bisher nicht)
Welche bedingungen müssen erfüllt werden damit man das kfz trotzdem nach einer erbausschlagung behalten darf?
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