Hallo Leute ,

Es ist so das vor einigen Monaten meine Großmutter verstorben ist . Diese hatte mehrer Söhne und jetzt besteht immer noch ein Erbschaftsstreit . Ein Erbe hat ,ca. 2 Jahre vor den Ableben, meine Großmutter zu sich geholt damit sie bei ihm leben kann . Als er dann gemerkt hat das die Mutter in der Nacht verstorben ist hat er am selben Tag noch die Konten leer geräumt und auch jegliche anderen Wertgegenstände für sich beansprucht . Die Kosten der Beerdigung wollte er nicht mit diesem Geld bezahlen vollständig mit diesem Geld bezahlen er beharrt ständig darauf das dort nicht mehr so viel Geld drauf gewesen sei . Er habe all das Geld für die Beerdigung ausgegeben was lediglich ein mickriger Betrag für die extrem sparsame Lebensweisen der Erblasserin war. Er weigert sich die Summen, Kontoauszüge und Rechnungen offen zu legen . Jedoch war er jetzt erstmal teuer im Urlaub , was ebenfalls Grund zu Skepsis gibt. Ist er nicht verpflichtet die Konten offen zu legen ? Kann mir da jemand bisschen bei der Rechtslage auf die sprünge helfen gern auch mit verweisen im Gesetz ? Danke im Voraus