Hallo.
Vor einiger Zeit sind Vater und Mutter verstorben.
Es existiert ein notarieller Erbvertrag, nach dem ich als Alleinerbe eingetragen bin. Ich habe noch eine Halbschwester (väterlicher seits).
Ihr müßte doch ein Pflichtteil zustehen? Wenn ja, kümmert sich das Nachlassgericht um die Höhe dieses Pflichtteiles, oder muß ich selber aktiv werden? Und läßt sich die Höhe dieses Pflichtteils in Prozent ausdrücken (z.B. "Halbschwester = 25%").
Ich hab von solchen Dingen absolut keine Ahnung, daher meine Frage (und damit ich weiß, was auf mich zukommen könnte :- ) ).