Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

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Egoistischer Patner, keine Absicherung nichts?

Erstmal zu mir, bin 31 habe eine 1,5jährige Tochter lebe im abgezahlten selbst gebauten Haus des Partners, ALG1 bis November 23. Keine eigene Familie (Eltern etc.).

Ich dachte ich bin glücklich, dachte ich habe alles..doch langsam bröckelt alles. Vor 4Jahren bin ich mit meinen Lebensgefährten zusammen gekommen, er war damals schon starker Raucher 40Zigaretten am Tag. Damals war es mir egal. Als ich schwanger wurde merkte ich das es für mich ein Problem ist, habe versucht im zu erklären wie schädlich das alles ist etc. Im war und ist es egal. Ich habe lange gebraucht um das zu akzeptieren. Vor der Geburt wollten wir heiraten, doch ein Monat davor hat er es abgeblasen weil er nur mit Ehevertrag heiratet und der Notar keine Zeit in der Zeitspanne hatte. (Hochzeitstermin usw war alles schon da, auch mein Kleid) ich hätte im Ehevertrag auf alles verzichten müssen, er hat Eigentum und wirklich sehr viel Vermögen usw. Also kam unsere Tochter zur Welt, habe ihm Sorgerecht gegeben und sie trägt auch noch seinen Namen!

Mir war es bis vir kurzem eigentlich egal. Doch ich konnte fast zwei Jahre nicht arbeiten, zahle die Kita alleine und Nebenkosten an meinen Partner, zahle Lebensmittel und alles für die kleine. Er zahlt mir dafür 100/200€ im Monat zurück! Trotzdem bleibt mir nichts! Ich kämpfe mich jeden Monat durch und kann nichts auf die Seite legen um für einen Notfall was zu haben. Ich habe meinen Partner die sorgen erklärt und ihm ist es egal! Ich darf ja in seinem Haus leben! Und ein Auto von ihm benutzten. In letzter Zeit Hustet er sehr viel, kommt offensichtlich vom Rauchen, er sagt es wäre eine Erkältung und nimmt schleimlösende Medikamente, das ganze geht seit über 6Monaten ich weiß das es vom Rauchen kommt!

Langsam bekomme ich Angst, was ist wenn ihm was passiert, ich habe einfach kein Geld, habe auch keine Familie die mir hilft. Er versteht einfach nicht das ich Absicherung brauche, dich er sagt die kleine erbt ja dann alles, er hat nicht mal ein Testament! Und sie ist nicht mal 18..ich weiß nicht was ich tun kann um mich ab zu sichern. Hat jemand Tipps. Verlassen geht ja auch nicht, kein Geld nichts.

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Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?

Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.

Folgende Situation:

Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.

Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.

Folgende Fragen:

1.

Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?

2.

Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?

3.

Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?

4.

Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?

5.

Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?

Schon mal vielen Dank für Tipps.

Nachlass
Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?

Hallo.

Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.

Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.

So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.

Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.

Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?

Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.

Wo ist mein Denkfehler?

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Generalvollmacht über den Tod hinaus mit Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus. Kann ein Bevollmächtigter sein Erbanteil einfordern?

Guten Abend, folgende Situation. Meine Mutter hat mir und einem Bruder (wir sind insgesamt vier Geschwister) eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht eingerichtet das war 2018. Über einen Notar, notariell durchgeführt und beim hiesigen Amtsgericht eingetragen. Die Gerneralvollmacht beihnahltet das Immobilien Geschäfte mit dieser Immobilie ausgeschlossen sind und das keiner ohne des anderen Bevollmächtigten handeln darf. Für mich persönlich wurde auf die Immobilie meiner Mutter, in der ich auch Wohne, (mein Bruder mit der Generalvollmacht nicht), ein Lebenslanges Wohnrecht ohne Niesbrauch wie auch eine Sicherheitseintragung in € auf das Haus in einer gewissen höhe eingetragen. Alles amtlich eingetragen im Grundbuch. Das Wohnrecht beinhaltet das ich keine Miete zahlen muss aber mich auf meinen Wohnanteil mit den anfallenden kosten zu beteiligen habe. Ich bewohne einen Raum der in der Mitte geteilt ist mit insgesamt 30 qm. Auf dem Haus sind leider Schulden mit mehren Eintragungen im Grundbuch. Jetzt endlich meine Fragen. Mein Wohnrecht stellt ja auch eine gewisse Summe an Geld dar. Dazu mein Erbrechtanteil plus der Sicherheitsleistung, würden den Ertrag nach Abzug von Schulden und meiner Eintragungen übersteigen. Auf Grund dessen sind zwei meiner Geschwister vom Erbe zurückgetreten. Amtlich vermerkt. Nun sind nur wir zwei Geschwister übrig, die eben auch diese General und Vorsorgevollmacht haben Nun meint mein Bruder sein Erbanteil beanspruchen zu wollen. Frage, kann Er das?. Bedarf es meiner Zustimmung ?. Welche Möglichkeiten hat mein Bruder überhaupt ohne meine Zustimmung zu Handeln ?. Ich würde mich über eine Fachlich versierte Antwort sehr freuen !. Vielen Dank !!!

Familie, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Jura, Nachlass, Wirtschaft und Finanzen
Verwaltung verlangt Grundbuchauszug?

Guten Tag,

Verwaltung verlangt Grundbuchauszug von der Wohnung die es Verwaltet.

Folgender Fall:

Nachlass einer Verstorbenen:

Erbgemeinschaft besteht aus:

A: Witwer (Ehepartner)

B: Kind 1

C: Kind 2

d: Kind 3

c: Kind 4 hat schon innerhalb 6 Wochen nach dem Tod, eine noteriell beglaubigte Verzichtserklärung auf den Nachlass abegegben.

Die restlichen Erben haben untereinander beschlossen dass das Kind 1 die Wohnung verwaltet und auch vermietet, da gibt es absolut kein Problem.

Bis zum Tod, hat das Kind 1 die Wohnung selber bewohnt, danach stand es 2 Jahre Leer.

Das Kind 1 hat seit erwerb der Wohnung durch die Verstorbene, die Hausgelder bezahlt und an den Eigentümerversammlungen mit Vollmacht teilgenommen. Auch nach dem Tod, ohne Vollmacht der Verstorbenen.

Das schon seit 25 Jahren.

Die Verwaltung hat nun in ihrem Bescheid folgende Unterlagen verlangt:

den Grundbuchauszug, Eigentümerwechselbescheinigung, Vollmacht.

Es wurde beim Nachlassgericht bisher kein Erbschein beantragt!

Aber an dem Grundbuch wurde ja nichts verändert, es ist alles so belassen worden.

Ein Eigentümerwechsel hat ja auch nicht stattgefunden.

Wir sind eine harmonisierende Familie und kommen auch ohne schriftliche Vollmachten etc. miteinander sehr gut aus.

Was soll/kann ich denn der Hausverwaltung an Unterlagen zusenden, damit dieser zufrieden ist?

Weis jemand Rat?

Vielen Dank.

Recht, Hausverwaltung, Nachlass, Grundbuchauszug, Erbgemeinschaft
Warum dauert es so lange bis zur Erbauszahlung?

Hallo zusammen,

vor etwa einem Jahr ist mein Großvater verstorben und dessen Vermögen soll nun vererbt werden. Mein Großvater hatte vier Kinder, von denen eins verstorben ist. Das verstorbene Kind hatte selbst vier Kinder. Wir haben nun die Sorge, dass das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind des Verstorbenen ein Spiel auf Zeit spielt, damit der Erbanspruch der übrigen Pflichtteilberechtigten verjährt. Die Person hat für die Erbsache einen Anwalt beauftragt. Der Anwalt hat sich relativ früh mit den Pflichtteilberechtigen per E-Mail in Verbindung gesetzt und nach den Bankverbindungen gefragt.

Das Erbe ist überschaubar, enthält jedoch ein Haus, das bereits vor mehreren Monaten verkauft wurde. Ansonsten sind nur Barvermögen und Versicherungen enthalten. Telefonische Anrufe beim zuständigen Anwalt waren nicht aufschlussreich. I.d.R. erreicht man nur die Sekretärin, die angibt nichts näheres zu wissen und sagt es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Auch das mit der Auszahlung des Pflichtteils beauftragte Kind gibt an nichts näheres zu wissen, sagt aber, dass Behörden ein Mitspracherecht bei einem der Kinder des Verstorbenen haben, da dieses geistig behindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht ist. Die letzte Rückmeldung des Anwalts nach längerer Zeit erhielten wir vor wenigen Tagen. Diese enthielt nach seinen Worten zur Vorbereitung der Erbauseinandersetzung die Vermögensuskunft des Verstorbenen.

Verwunderlich ist, dass eins der Kinder der verstorbenen bereits relativ früh seinen Erbteil, noch vor Verkauf des Hauses, erhalten hat. Wie kann das sein? Wie sollte man am besten vorgehen? Wenn die Wartezeit noch normal ist, worauf könnte hier genau gewartet werden?

Viele Grüße und Danke im Voraus für die Antworten, yfr588

Haus, Recht, Erbe, Auszahlung, Nachlass
Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

Kündigung, Wohnung, Miete, Mietrecht, Erbe, Auszug, Hausverkauf, Nachlass

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