Domaininhaber verstorben - wie komme ich an die Domain?
Ein etwas komplizierter Fall: Ich bin in einem Verein tätig und ein anderes Mitglied besaß die Domainrechte für unsere Vereinsdomain. Dies ist zwar nirgends schriftlich festgehalten, aber am Namen erkennt man eindeutig unseren Verein.
Dieses Mitglied ist vor einiger Zeit umgezogen (kümmerte sich aber weiter um die Domain) und verstarb plötzlich. Nun möchten wir als Verein diese Domain weiterverwalten aber wir wissen nicht, an wen wir uns wenden müssen und was wir dazu benötigen.
Weder seine Familie noch wir sind firm genug darin und würden diese Übertragung gerne so reibungslos wie möglich vonstatten gehen lassen.
7 Antworten
unter https://www.gaijin.at/de/tools/whois
könnt ihr den Internet-Service-Provider ausfindig machen. An den könnt ihr Euch wenden und Euren Anspruch stellen. Er wird alle Informationen und Anfragen an die Erben richten.
Wichtig, die Inhalte des gesamten Webspace unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf dem Umweg einen neuen Benutzernamen und Passwort schriftlich an den verstorbenen zu richten, könntet ihr die Daten sichern sobald ihr im Besitzt der Zugangsdaten seid. Dazu ist die Kooperation der Erben erforderlich. Anschließend könnt ihr dann den Domainnamen umziehen, erhaltet ein leeres Webverzeichnis und könnt die Daten rücksichern um den alten Status unter Vereinsmanagment wiederherzustellen.
Ich hoffe mal, dass es eine .de-Domain ist.
Geht auf die WEbseite der denic.de
Da ist beschrieben, wie Eigentümer an ihre Domain kommen, auch wenn die auf einen anderen registriert ist.
Der Vorstand sollte sich mit dem Vereinsregisterauszug an die denic https://www.denic.de) wenden, und da die Übertragung der Domain auf den Verein beantragen. In so einem Fall ist die Lage meines Wissens so, dass das funktionieren müsste.
Wenn die Domain bei einem guten Provider gehostet wird, kann der vielleicht auch weiter helfen.
Ich bin kein Anwalt - das ist keine Rechtsberatung - nur ein Tipp, wie es bei einigen meiner Kunden bereits gelöst wurde.
Das dürfte auch schneller gehen, als sich mit irgendwelchen Erben auseinander zu setzen, die vielleicht noch die Frechheit haben, Geld für die Domain zu verlangen.
Wenn nichts anderes im Testament festgehalten wurde sind die regulären Erben jetzt die Inhaber der Domain.
Diese könnten die Domain kündigen und du beantragst diese dann, sobald sie freigegeben wurde.
Ansonsten hat die DENIC, welche für die .de-Domains verantwortlich ist, einen Beitrag zum Inhaberwechsel einer .de-Domain auf der Webseite.
https://www.denic.de/domains/de-domains/inhaberwechsel/
Durch die Erben. Sie können beim Provider ihren Anspruch auf die Domain geltend machen mit Erbschein und können euch als neue Besitzer eintragen. Also nicht kündigen, denn dann ist die Domain ggf. weg, wenn man nicht schnell genug die Domain neu beantragt.
Naja, die Familie des Verstorbenen müsste sich an den Provider wenden und die Freigabe der Domain zum Umzug beantragen. Ihr als Verein müsstet dann die Domain umziehen.