Geige verkaufen? Wie am besten vorgehen?

Mich bedrückt seit heute Mittag folgendes und weiß nicht, wie ich am besten vorgehen soll:
Ich habe eine meiner Geigen im eBay zum Verkauf angeboten und war auch froh, dass nach einigen Monaten jemand zugeschlagen hat, was den Preis anbetrifft, den ich angeboten habe. Nachdem der Käufer zugeschlagen hat, fragte er mich, ob ich einen Geigenbauer hätte, der sie vielleicht noch ein bisschen optimieren kann und meinte, er würde mir den Preis für dafür bezahlen... gesagt, getan! Ich bin zum Geigenbauer gegangen, habe die Geige vorgezeigt und diesem ist die Kinnlade herunter gefallen, meinte, die Restaurationskosten würden bis 700 Euro betragen, was mir ehrlich gesagt nicht viel vorkommt und ich auch gerne bezahle (falls der Käufer damit einverstanden ist, mir die Summe zu bezahlen). Und nun kommt das große ABER: die Geige ist laut Geigenbauer mehr als 10000 Euro wert, weswegen ich nun ganz weiche Knie bekommen habe, und sie dem Käufer im eBay eigentlich nicht mehr zu dem Preis geben möchte, was er mir angeboten hatte, nämlich unter 1000 Euro.
(Wohlgemerkt, ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr profimäßig spielen, weswegen ich sie in guten Händen abgeben möchte. ) Morgen erhalte ich auch ein Gutachten für das Instrument, wieviel sie unrestauriert wert ist und wieviel nach den erledigten Feinarbeiten. Dass es sich um ein Original handelt, weiß ich auch schon, was mich recht erstaunt hat.

Der Käufer hat das gute Stück noch nicht bezahlt und deswegen mein Anliegen, weswegen ich nun mehrere Alternativen habe und ich nicht weiß wie ich am besten handeln soll, vor allem dass ich auch "ungestraft" davon komme:

1.- Die Geige günstiger verkaufen und das Geld gleich kriegen

2.- Den Verkauf abbrechen, mit dem Risiko, dass ich eine negative Bewertung erhalte und gegebenfalls das Instrument auf einer Seite anzubieten, welche auf Musikinstrumente spezialisiert ist? (ohne Restauration, verständlich)
3.- Das Instrument restaurieren und versuchen, den an den Geigenbauer ermittelten Wert zumindest annähernd zu erreichen, was viel Mühe kostet.

Ich mache mal eine Umfrage! Gerne, könnt Ihr auch eure Kommentare drunter schreiben.

Schnell verkaufen - Geld auf der Hand! 33%
Unrestauriert verkaufen - dauert etwas länger, vielleicht... 33%
Restauriert verkaufen - dauert... aber kommt mehr dabei heraus... 33%
Musikinstrumente, eBay, Antiquitäten
Ungerechtfertigte Rückgabeanfrage bei eBay?!?

Hallo zusammen. Ich habe ein Kleidungsstück bei eBay verkauft für über 200 €. Artikel wurde fristgerecht per Banküberweisung bezahlt (habe bereits mit PayPal schlechte Erfahrungen machen müssen..) und der Artikel ebenso versendet. Nun kam jetzt eine Rückgabe-Anfrage des Käufers mit dem Vorwurf, der Artikel hat Flecken. Die aufgezeigten Flecken sind mir komplett, da der Artikel nagelneu und mit allen originalen Etiketten war! Ich bin mir absolut sicher, dass das Kleidungsstück vor dem Versand in einwandfreiem Zustand und daher auch ohne jegliche Flecken war. Auch auf den von mir inserierten Bildern vom Artikel sind keine Flecken sichtbar! Daher sehe ich es nicht ein, den kompletten Kaufpreis + Rückversand zu bezahlen, um dann das befleckte Stück wieder zu erhalten!

Ich konnte die Anfrage des Käufers nicht direkt ablehnen, sondern musste ihm antworten und habe geschrieben, dass die Flecken vor dem Versand nicht drauf waren und ich einer Rückgabe widerspreche, zumal es auch ein Privatverkauf war. Nun droht der Käufer mir, den Kundenservice einzubeziehen mit entsprechenden Konsequenzen.

Ich bin grade einfach nur froh, dass ich PayPal als Verkäufer den Rücken gekehrt habe. Jedoch habe ich nun Bedenken, dass er damit über eBay irgendwie durchkommt und ich ohne Geld und mit zerstörter Ware sitzen bleibe. Am liebsten würde ich meinen Account jetzt einfach löschen und nie wieder etwas darüber verkaufen! Schon vor einiger Zeit habe ich eine Tasche für knappe 80 Euro bei eBay verkauft und damals noch PayPal als Zahlungsmethode akzeptiert. Zack, Rückgabe und das Geld wurde mir via PayPal wieder abgezogen und ich stand da wie ein Dummkopf. Keine Lust mehr, wirklich..

Recht, eBay
Gewährleistungs-/Rückgaberecht bei Privatkauf?

Hallo Community und Rechtsexperten,

seit einigen Tagen stellt sich mir die Frage, wie es sich nun mit dem Gewährleistungs- und Rückgaberecht bei Privatverkäufern verhält (z. B. über die bekannten Online-Flohmärkte), da ich immer unter den Anzeigen "Privatverkauf. Keine Rücknahme und Garantie (hier meinen wohl alle Gewährleistung)" lese.

Nach der Rechtsauffassung des BGH (vgl. Az VIII ZR 96/12) ist diese Formulierung anscheinend missverständlich und irreführend.

Beispiel:

A verkauft an B über einen Online-Flohmarkt den Kaufgegenstand XY. Beide treten als Privatpersonen auf. A verkauft nur diesen einen Gegenstand aus seinem Privatbesitz. Mängel des Gegenstands sind in der Anzeige aufgeführt. A und B einigen sich auf den Kaufpreis und den Versand. Nach etwa 3 Wochen gibt der von A gekaufte Gegenstand bei B den "Geist" auf. B verlangt daraufhin von A die Beseitigung des Mangels bzw. die Rücknahme des Gegenstand. A verweigert und bezieht sich auf seinen Hinweis "Privatverkauf. Keine Rücknahme und Gewährleistung!". (Ein Wiederruf wäre hier ja nicht möglich, da das Fernabsatzgesetz bei Privatverkäufen nicht einschlägig ist.)

Meine 1. Frage daher: Gibt es überhaupt noch (nach dem neuem EU-Recht) die Möglichkeit (außer natürlich bei Arglist und Vorsatz des Verkäufers) ein Rückgabe- bzw. Gewährleistungsrecht bei Privatverkäufen auszuschließen bzw. einzugrenzen?

Meine 2. Frage: Wäre man mit der Formulierung "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" insoweit von einem Gewährleistungs- bzw. Rückgabeanspruch, sofern nicht Vorsatz oder Arglist vorliegt, geschützt?

P.S.: es handelt sich um ein fiktives Beispiel!

Bitte nur antworten, wenn ihr euch damit auch etwas auskennt. Danke :) :)

Recht, eBay, Rückgaberecht, Shpock, Auto und Motorrad
Opfer eines Dreieckbetrugs, was nun?

Dreieckbetrug auf ebay = 3 Personen haben hier Ihre Finger im Spiel:
1. Der ehrliche Käufer
2. Der Betrüger
3. Der ehrliche Verkäufer

Der Verkäufer will z.B. sein Handy für 500€ verkaufen, der Betrüger zeigt Interesse, bietet Banküberweisung als Zahlung an und stellt ein ähnliches Handy zum gleichen Preis auf ebay ein.
Der ehrliche Käufer zeigt Interesse und der Betrüger fordert Banküberweisung als Zahlung.
Der Betrüger leitet die Bankdaten des ehrlichen Verkäufers an den ehrlichen Käufer weiter und dieser bezahlt 500€ im glauben dass er ein Handy bekommt.
Der ehrliche Verkäufer übergibt das Handy, da er die 500€ für sein Handy bekommen hat.

Der ehrliche Käufer ist seine 500€ los und bekommt kein Handy.
Der Betrüger hat ein neues Handy.
Der ehrliche Verkäufer ist sein Handy los und hat 500€ bekommen.

Ich bin in dieser Sachlage der Verkäufer und habe für meinen Gaming Laptop 750€ überwiesen bekommen, da ich keine 750€ auf offener Straße annehmen wollte bzw. falschgeld annehmen wollte. Daraufhin habe ich dem Betrüger meinen Laptop gegeben und nun meldete sich der ehrliche Käufer bei mir der eigentlich ein Iphone von dem Betrüger kriegen sollte und sein Geld habe ich bekommen, da der Betrüger meine Bankdaten weitergeleitet hat?
Im ersten Moment dachte ich mir nichts, da ich meinen Laptop verkauft habe und Geld erhalten habe.

Was passiert nun? Muss ich dem Käufer sein Geld wiedergeben oder muss er sich an den Betrüger wenden? Im Prinzip habe ich ja einen ganz normalen Kaufvertrag abgeschlossen und für den Laptop, dass Geld erhalten, es steht doch nicht in meiner Verantwortung zu prüfen woher der Betrüger sein Geldquellen hernimmt oder?

Bitte klärt mich auf, die Polizei sagte zu mir nur, ich soll abwarten ob eine Anzeige kommt und bis dahin nichts unternehmen, aber Sorgen habe ich trotzdem, da ich mit den verdienten 750€ auch was kaufen möchte :(

Betrug, Recht, eBay, Kleinanzeigen, eBay Betrug, Opfer, Rechtslage

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