Alles hier ist in NRW
Ich werde die Situation kurz schildern.
Durch Handlungen von paar Schülern, wird ALLEN verboten einen Raum zu betreten.(Kolektivstrafe?)
Bei nicht-Störung sofort nach einem mal "stören" rausgeworfen. Der Lehrer war seit Anfang der Stunde sauer. (Schulg. Para. 53 verbietet Erziehungsmaßnamen in Folge des Affekts, wie auch ohne wiederholter oder schwerer Störung)
Angefordertes Gespräch zwischen Lehrer und Stufenleitung wird verweigert, aber anderen gewährt (AGG-Bruch?, da nur ich ja verweigert werde)
In der selben Stunde, wo ich rausgeflogen bin, haben nachweislich auch andere gestört, sind aber nicht rausgeflogen.(GG-Bruch bei Para. 3 "Jeder ist vor dem Gericht gleich usw.", da ich für das selbe "Vergehen" anders bestraft wurde)
Sind die Vermutungen der Gesetzesbrüche hier richtig, wenn ja bitte sagen ob meine Erklärungen stimmen :)