Ebay Streitfall - als Verkäufer nun in der Beweispflicht (Privatmann)?

Hallo zusammen :-),

 

ich bin ein wenig verzweifelt... ich habe vor 5 Wochen mit gutem Gewissen einen gebrauchten Gameboy verkauft, der einwandfrei funktioniert hatte und lediglich optisch ein paar Schönheitsfehler hatte. Die Schönheitsfehler oder mögliche Vergilbungen habe ich alles in der Beschreibung angegeben und war auf den Bildern gut erkenntlich habe natürlich auch gesagt der Gameboy sei voll funktionsfähig...

 

Nun, nach über 4 Wochen in der Hand des Käufers meldet dieser sich und behauptet, dass die Starttaste nicht funktionieren würde und dadurch eine "Prüfung des Gerätes nicht möglich sein"...ahja? Und das es nich in der Beschreibung angegeben wurde...

Das fällt dem Käufer nach 4 Wochen plötzlich auf? Total unglaubwürdig und absolut dreist. Der Gameboy war tadellos und hätte dieser sich nach 1-3 Tagen gemeldet, hätte ich als PRIVATMANN vermutlich aus kulanz noch ein Auge zugedrückt, aber nach über 4 Wochen? Tut mir leid, aber ich finde das dreist.

 

Jetzt hat der Käufer einen Streitfall eröffnet und ich habe zunächst meine Sachlage geschildert und bin jetzt in der "bildlichen"-Beweispflicht. Wie soll das gehen? :-( ich habe keine Bilder vom Gameboy im angeschalteten Modus... was kann ich jetzt tun? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und will diesem Käufer aus Prinzip diese Rückerstattung nicht ermöglichen. Ich war sogar so kulant und habe dem Käufer ein paar Tipps gegeben, woran es legen könnte, möglicherweise Krümel oder dreck blabla was man prüfen sollte usw...

 

Hat jemand einen Tipp, was ich da jetzt tun kann mit der Beweispflicht? Bin ein Privatmann und verkauf war natürlich ohne jegliche Gewährleistung... 

 

Vielen lieben Dank vorab... :-)

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Ebay-Kleinanzeigen Grafikkarte Betrug?

Guten Abend,

kurz zum Sachverhalt: Ich suchte nach einer NVIDIA GTX 1060 6GB (ASUS dual) auf Ebay-Kleinanzeigen. Dort habe ich eine Anzeige gefunden, die Recht günstig war (200€ VB). Die Anzeige wurde vor 5 Tagen (11.06.2021) reingestellt. Am 13.06.2021 habe ich das erste mal angefragt, ob die Karte noch verfügbar ist, Verkäufer: ja.

-> Jetzt kommts: (Ich habe beim erstmaligen angucken der Anzeige mir die Beschreibung durchgelesen, wo drinnen stand, dass die Karte einwandfrei funktioniert etc.) Als ich dem Verkäufer im Ebay-Kleinanzeigen-Chat dann gefragt hatte ob die Karte funktioniert schreibt er zurück: "ja".

-> Knackpunkt der Gutefrage.net Frage:

Nach Verhandeln (180€) per PayPal Waren und Dienstleistung (der Verkäufer wollte eigentlich Freunde...), ist die NVIDIA GTX 1060 6GB (ASUS dual) bei mir angekommen. Ich habe Sie dann in meinen PC eingebaut und....es geht nichts. Kein Bild!!!

-> Ebay-Verkäufer ist hinterhältig:

Ca. 2€ nachdem ich die Karte schon eingebaut hatte, guckte ich nochmal in die Anzeigen Beschreibung: "Funktionierte vor 1er Woche, defekt, keine Rückgabe oder Garantie.."

-> Eigene Meinung:

Der Verkäufer ist richtig hinterhältig, erst steht in der Beschreibung so alles gut etc. Dann schreibt er mir, dass mit der Karte alles gut ist und jetzt ändert er einfach die Beschreibung, sodass er jetzt bestimmt denkt, ich kann dagegen nichts unternehmen, weil das da ja so steht.

-> Frage:

Kann man bei Ebay-Kleinanzeigen sehen, wann die Anzeige zuletzt bearbeitet wurde und wenn ja, wie die Anzeige vorher aussah?

Wie kann ich den Fall bei Ebay-Kleinanzeigen und zum glück bei PayPal Waren und Dienstleistungen einrichten?

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Ich danke wirklich jeden für eine ausführliche Antwort.

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