Final Fantasy 14 Online welche E-Mail funktioniert?

Heyho :),

ich habe vor ein paar Wochen über mehrere Stunden verzweifelt versucht einen Acc in FF14 Online zu erstellen der die E-Mail empfängt für die 14 tägige Testversion. Leider hat weder GMX noch WEB.de funktioniert ... ich habe es insgesamt mit 3 Accs versucht 1x GMX (alte E-Mail) und 2x auf WEB.de (Spiele Mail und meine aktuelle Mail falls das Fragen aufwirft^^°) Ich habe sogar total abwägiges versucht in dem ich 2x den Launcher gedownloadet habe einmal auf der originalen Seite und einmal bei Steam in der Hoffnung der Versuch eines Logins würde mich abfragen ob ich eine weitere Bestätigungsmail haben möchte oder er mir wenigstens einen Hilfelink sendet oder Steam erkennt das ich nur die Testversion spielen möchte dort auch "Demo" genannt... weder noch. Ich bin durch dutzende von mehrsprachigen Foren gewuselt und habe mehrmals die Anfängerhilfe auf der originalen Seite durchgelesen.. bin den Supportbeiträgen gefolgt NICHTS garnichts hat es gebracht es steht auch zugegebenermaßen nicht sonderlich viel im Netz was das Thema angeht die meisten Antworten beziehen sich darauf mit den E-Mails rumszuspielen aber nie wird genannt welche nun wirklich gehen sollen... jetzt war ich am überlegen es mir zu kaufen aber wenn ich die Mail für die Testversion nichteinmal erhalte wie soll es dann mit dem richtigen Acc aussehen?! Deshalb bitte um Hilfe... wie oben als Titel schon genannt: Welche E-Mail empfängt die Bestätigungsmail? Da kommt übrigens noch eine weitere Frage in der Frage.. Da meine Testversion nun eh schon abgelaufen ist kann ich meinen bestehenden Acc nun löschen und mir wieder einen erstellen das ich es nun doch testen kann oder ist der Hinweis bei Acc löschung darauf bezogen das SE erkennt wenn ich über die selbe ID mit der selben Mail einen neuen Acc erstelle? (SE zeigt mir vor der Löschung des Accs eine Liste in der mich der letzte Absatz etwas stuzig machte: Nachdem ein SE Konto gelöscht wurde, wirst du es nicht mehr reaktivieren können. Solltest du danach einen Dienst benutzen wollen, musst du dich mit einem neuen Konto registrieren (soweit ist es ja klar aber:) Allerdings kannst du dann nicht die selbe E-Mail Adresse und SE ID verwenden.)

Ich sage schonmal vielen Dank im voraus!

MMORPG, E-Mail, bestaetigungsmail
Peinliches Video von mir online auf Youtube was tun?

Hi vor kurzem ist ein peinliches Video von mir online auf Youtube erschien und ich wollte, dass esso schnell wie möglich gelöscht wird,jedoch weiss der Kanalinhaber keine Zugangsdaten mehr,da er den Kanal kaum noch benutzt aber ich brauche eure Hilfe Leute!Immer mehr sehen dieses Video und lachen mich aus.Ich habe es schon locker 600 mal mit ,,verletzt meine Rechte" gemeldet aber es ist immer noch online und jeder hat Zugriff darauf es ist mir so extrem peinlich.An wen soll ich mich wenden bzw. was soll oder kann ich jetzt bestenfalls tun, denn dieses Video soll ja nicht ganz Deutschland sehen ich will dass es gelöscht wird oder dass es zumindest nicht zu wiedergeben ist,denn der Kanalinhaber kann es leider nicht mehr löschen denn Passwort und sogar die e-mail um das Passwort zurück zu setzen sind ihm nicht mehr bekannt und ich werde zum Gespött.Bitte bitte bitte bitte bitte bitte sagt mir eine Alternative in der ich das Video löschen bzw. für niemanden wiedergebbar machen kann ich bin mit den Nerven am Ende und mein Wunsch scheint aussichtslos, da mir viele sagen ,,das Video bleibt leider online" ich will das es für niemanden öffentlich benutzbar ist.bitte bitte ich will einfach nur das dieses Video niemand mehr sieht.mir geht es gerade elend und ich denke über Suizid nach.Also hier nun meine letzte Chance kann ich es für niemanden öffentlich benutzbar machen?bitte ich will nicht das es noch mehr Leute sehen

Internet, YouTube, Technik, E-Mail
Kann eine Anwaltskanzlei wegen einer E-Mail eine Rechnung schreiben?

Hallo liebes Forum,

zur Vorgeschichte, ich habe bei einem Händler ein Auto gekauft, welches schwere Mängel aufweißt! Daraufhin habe ich mit dem Händler wenige Tage später einen Termin ausgemacht, zu dem ich mit dem Fahrzeug erschienen bin. Der Händler wollte den Wagen aber nicht zurücknehmen, oder die Mängel beseitigen. Nun habe ich 2 Fristen geschrieben, und jeweils per Einschreiben dem Händler geschickt. Darauf hat dieser nicht geantwortet.

Nun gab es in meinem sozialen Umfeld mehrere Meinungen darüber, wie aussichtsreich ein Gerichtsprozess sei. Da auch niemand einem Anwalt mit dem passenden Schwerpunkt kannte, hat mir ein Freund geraten doch einfach mal ein paar Anwälte per E-Mail nach deren Meinung zu fragen. Das hielten auch alle anderen Anwesenden für eine gute Idee, um ausfindig zu machen, wie gut die Chancen stehen, und um einen kompetenten Anwalt zu finden.

Nun habe ich mich per Google Maps auf die Suche nach passenden Anwälten für das gefragte Gebiet gemacht, und diesen eine E-Mail mit Angaben zu meinem Fall geschickt. Weiterhin habe ich wörtlich gefragt: "Was meinen Sie ist eine Vertragsaufhebung und die Rückgabe der Leistungen Zug um Zug möglich."

Es kamen ein paar E-Mail zurück, aber nicht von jeder angeschrieben Kanzlei. Die Antworten waren recht kurz, und sagten alle gute Chancen vorher.

Eine Antwort hat mir von allen am besten gefallen. Weiterhin gab es auch schon viele gute Bewertungen bei Google Maps auch zum genauen Thema Autokauf.

Daraufhin habe ich mit diesem Anwalt einen Termin ausgemacht. Bei dem Termin habe ich den Mandantenvertrag unterschrieben. Der Anwalt vertritt mich nun und hat dem Händler noch einen Brief geschrieben.

Nun habe ich zwei Wochen später eine E-Mail von einer der Kanzleien bekommen, in welcher ich zum zusenden meiner Postanschrift aufgefordert werde, um mit mir die Kosten einer Beratung abrechnen zu können. Ich dachte das ein Anwalt erst kosten abrechnen kann, sofern man unterschrieben hat sein Mandant zu sein. Oder man im vorhinein auf Kosten aufmerksam gemacht wird.

Daher bin ich sehr verwundert und nicht bereit zu Zahlen, was auch immer da kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Hier die originale Formulierung der Kanzlei:

wir nehmen Bezug auf unsere an Sie adressierte Mail vom 07.08.2015, mit der wir zu Ihrer Mail vom 06.08.2015 Stellung genommen haben.

Wir hatten Sie gebeten, mit dem Unterzeichner einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Auf unsere Mail vom 07.08.2015 hatten Sie nicht mehr reagiert, so dass wir davon ausgehen, dass die Rechtsangelegenheit erledigt ist. Wir dürfen Sie bitten, uns Ihre vollständige postalische Anschrift mitzuteilen, damit wir über die Kosten einer Beratung gem. § 34 RVG abrechnen können.

Sollte eine weitere Tätigkeit unserer Kanzlei erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner kurz telefonisch in Verbindung bzw. vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Auf uns

Beratung, Rechnung, E-Mail, Recht, Anwalt, Kosten

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