Warum wurde beim Staatswappen der DDR der rote Stern des Sozialismus gänzlich weggelassen?

Hallo, eine Frage zur DDR an die Experten :) Ist Euch schon mal aufgefallen also mir fiel schon lange auf, dass bei dem Wappen der DDR der rote Stern weggelassen wurde und stattdessen oben bei dem Ährenkranz einfach eine Lücke ist. Dagegen bei den Wappen aller anderen sozialistisch kommunistischen Staaten ist immer oben im Kranz der Stern.

Diese Wappen wurden alle nach dem Vorbild des Wappens der Sowjetunion gestaltet. Hammer und Sichel und der Stern sind die Symbole des Kommunismus und der russischen Revolution. zb bei den Wappen von UdSSR, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien, Ungarn, Nordkorea, Mongolei usw also allen Satellitenstatten der Sowjetunion im Ostblocks ist immer der Stern oben nur bei der DDR komischerweise nicht.

Im DDR Wappen steht das Rot für den Sozialismus, das schwarz rot Gold Band für Deutschland, der Ährenkranz für die Bauern aber auch für Wohlstand, der Hammer für die Arbeiter und Industrie und der Zirkel für die Intellektuellen und die Planwirtschaft aber oben in der Lücke hat man den roten fünfzackigen Sowjetstern eben einfach wegelassen oder vergessen aber warum?

Sah das Wappen so besser aus oder wollte man sich von der Sowjetunion distanzieren? Aber die DDR war sehr moskauhörig. Weil schaut mal hier die Wappen zum Vergleich da ist das ganz deutlich zu erkennen :) Hier : Was sagt man dazu?

Bild zum Beitrag
noch ein anderer Grund 67%
keine Ahnung das war halt so 33%
sie haben den Stern wohl einfach vergessen 0%
der Stern wurde absichtlich wegelassen wegen der Optik 0%
der Stern wurde weggelassen um größere Unabhängigkeit zu zeigen 0%
die Deutschen verwendeten den Stern nicht weil er nicht passte 0%
Geschichte, Deutschland, DDR, Kommunismus, Sowjetunion, Sozialismus, Abstimmung, Umfrage
Kann Verpächter vom Pächter fordern, dass er für einen Nachfolgepächter einen neuen, vom Rechtsanwalt erarbeiteten Pachtvertrag vorlegt?

Die Frage betrifft eine ältere Nachbarin, die seit 1979 ein Wochenendhaus (30m² Fertigteilbungalow) auf Pachtgelände besitzt und dieses abgeben will. Natürlich möchte sie den Bungalow an den neuen Pächter verkaufen.

Situation: Es liegt DDR-Pachtvertrag von 1979 vor mit Pachtzeit 99 Jahre. Dieser wurde ersetzt im Jahre 1997 durch neuen Pachtvertrag vom Verpächter. Er änderte darin Pachtsumme und Laufzeit auf 5 Jahre mit Option einer Verängerung. Wie es in solchen Anlagen früher war, gab es zu Größe, Zugang, PKW-Standplatz, Nutzung des Weges durch andere usw. meist nur mündliche Absprachen und Informationen. Zur Größe weigert sich der Verpächter die m²-Fläche des Grundstücks durch exakte Maßpunkte und eigene Handvermessung zu untersetzen. Meint, die Nachbarin soll, wenn sie es will, Grundstück auf eigene Kosten vermessen lassen. Jetzt will er von dem Pachtvertrag 1997 nichts mehr wissen (war Fehler meines Vaters) und meint, es gilt noch Pachtvertrag von 1979 und unterliegt damit dem Schuldrechtsanpas-sungsgesetz. Er stimmt Pächterwechsel und damit Verkauf des Bungalows nur zu, wenn die derzeitige Pächterin vom Anwalt einen erarbeiteten neuen Pachtvertrag ihm zuarbeitet und natürlich die Kosten dafür trägt. Meine Vermutung: Er hat auf Grundstück weitere leere Bungalows, die er irgendwann zu verkaufen gedenkt und will so billig zu rechtssicheren Pachtvertrag kommen. Problem ist, dass er Durchgang zu anderen Bungalow als Gewohnheitsrecht beibehalten will. Dies wäre schlecht bei Gewinnung eines Nachpächters. Er droht, keinen neuen Pachtvertrag zu unterschreiben und fordert dann Kündigung durch Nachbarin. Dabei gibt es die Varianten, er will Bungalow kostenlos oder er fordert Nachbarin zum Abriss auf. Als dritte Variante bleibt, dass Nachbarin Bungalow und Grundstück verkommen lässt und ihre Erben mit einen baufälligen Bungalow auf Pachtgrundstück konfontiert werden.

Danke für Eure Hilfe und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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Recht, DDR, Grundstücksrecht

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