Ab welchem Alter durfte man die "Schwalbe" von Simson zu DDR-Zeiten fahren?

9 Antworten

Ich habe meine Fahrerlaubnis bei der GST (45,00 Mark) gemacht, da war ich 14 Jahre alt und in der 8. Klasse. Zur gleichen Zeit habe ich die praktische Prüfung für das Fahren von Traktoren erworben (0,00 Mark), denn ich wollte nicht der sein, der die Steine auf dem Acker sammelt sondern ich wollte den Hänger ziehen.... Mit 16 habe ich dann meine Motoradfahrerlaubnis gemacht (15,00 Mark) und mit 17,5, Inhalt des Lehrplans in der Ausbildung zum Landmaschinen & Tracktorenschlosser, die LKW Fahrerlaubnis (0,00 Mark)

Ob ich jetzt mit 14 oder 15 Moped gefahren bin weiß ich nicht mehr auf jeden Fall hat es Spaß gemacht.

Schwalbe und alle anderen Mopeds (50ccm-60kmh) durfteste ab 15 Jahren fahren Motorad bis 150ccm mit 16 Jahren und alles andere ab 18 Jahren. Diese Reglung stand bis 03.10.1990. Bei uns in der Klasse hatten die eine Hälfte de Fahrerlaubnis und die anderen erst mit 16 Jahren,durch den Stichtag,wegen der Wiedervereinigung. Ich weiss es so genau weil ich zu den "Glücklichen zählen durfte" und die anderen mächtig abgekotzt haben.

Die Schwalbe mit 50 ccm durfte man ab 15 fahren.Habe die Prüfung mit 14 gemacht und den Lappen am 15 Geburtstag ausgehändiegt bekommen.Weiß ich genau da ich mit 14 angefangen habe eine Ausbildung zu machen,und das erste Jahr mit dem Fahrrad zu den Baustellen fahren mußte.(bis 20km eine Strecke).War froh als ich Endlich 15. war.

Wilkimai

ab 14, der "führerschien" war zwar zu machen aber nichts im vergleich zu den heutigen bedingungen, hat also jeder gepackt


wernilein  16.09.2008, 08:52

aber eine Fahrerlaubnis ist es trotzdem und nicht schlechrter als heute,wenn es heute auch eine größere verkehrsdichte gibt,Regeln sind Regeln

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katrinchen99 
Fragesteller
 16.09.2008, 09:11

dankeschön!

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Ortogonn  15.05.2019, 14:52

"nichts im vergleich zu den heutigen bedingungen, hat also jeder gepackt"

wenn ich sehe, dass in der Theorieprüfung heutzutage bis zu 2 Vorfahrtfehler erlaubt sind (wenn man sonst keinen Fehler macht), ist die Prüfung heutzutage wohl eher nichts im Vergleich zu früher. Da bist du bei jedem Vorfahrtfehler sofort raus gewesen. Egal, wie der Rest war.

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Leute, dieser Schwachsinn, den hier einige loslassen, ist unerträglich! Für die Schwalbe benötigte man damals die Faherlaubnisklasse M. Diese konnte zu DDR-Zeiten zwar ab vollendeten 14. Lebensjahr erworben werden, ausgehändigt bekam man sie jedoch frühestens an dem Tag, an welchem man das 15. Lebensjahr vollendet hat. Also nochmal kurz zusammengefasst: um ein Kleinkraftrad (welches die Schwalbe ja war) legal im öffentlichem Strassenverkehr führen zu dürfen, musste man also mindestens 15 Jahre alt sein. Alles andere entspricht definitiv nicht derr Wahrheit!

viele Grüsse