Kann Verpächter vom Pächter fordern, dass er für einen Nachfolgepächter einen neuen, vom Rechtsanwalt erarbeiteten Pachtvertrag vorlegt?

Die Frage betrifft eine ältere Nachbarin, die seit 1979 ein Wochenendhaus (30m² Fertigteilbungalow) auf Pachtgelände besitzt und dieses abgeben will. Natürlich möchte sie den Bungalow an den neuen Pächter verkaufen.

Situation: Es liegt DDR-Pachtvertrag von 1979 vor mit Pachtzeit 99 Jahre. Dieser wurde ersetzt im Jahre 1997 durch neuen Pachtvertrag vom Verpächter. Er änderte darin Pachtsumme und Laufzeit auf 5 Jahre mit Option einer Verängerung. Wie es in solchen Anlagen früher war, gab es zu Größe, Zugang, PKW-Standplatz, Nutzung des Weges durch andere usw. meist nur mündliche Absprachen und Informationen. Zur Größe weigert sich der Verpächter die m²-Fläche des Grundstücks durch exakte Maßpunkte und eigene Handvermessung zu untersetzen. Meint, die Nachbarin soll, wenn sie es will, Grundstück auf eigene Kosten vermessen lassen. Jetzt will er von dem Pachtvertrag 1997 nichts mehr wissen (war Fehler meines Vaters) und meint, es gilt noch Pachtvertrag von 1979 und unterliegt damit dem Schuldrechtsanpas-sungsgesetz. Er stimmt Pächterwechsel und damit Verkauf des Bungalows nur zu, wenn die derzeitige Pächterin vom Anwalt einen erarbeiteten neuen Pachtvertrag ihm zuarbeitet und natürlich die Kosten dafür trägt. Meine Vermutung: Er hat auf Grundstück weitere leere Bungalows, die er irgendwann zu verkaufen gedenkt und will so billig zu rechtssicheren Pachtvertrag kommen. Problem ist, dass er Durchgang zu anderen Bungalow als Gewohnheitsrecht beibehalten will. Dies wäre schlecht bei Gewinnung eines Nachpächters. Er droht, keinen neuen Pachtvertrag zu unterschreiben und fordert dann Kündigung durch Nachbarin. Dabei gibt es die Varianten, er will Bungalow kostenlos oder er fordert Nachbarin zum Abriss auf. Als dritte Variante bleibt, dass Nachbarin Bungalow und Grundstück verkommen lässt und ihre Erben mit einen baufälligen Bungalow auf Pachtgrundstück konfontiert werden.

Danke für Eure Hilfe und Hinweise zum weiteren Vorgehen.

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Recht, DDR, Grundstücksrecht
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