Hallo! Ich bekomme ALG 2. Mein Kind wohnt mit mir und arbeitet bereits selbst. Das Arbeitsamt will nicht nur die Abrechnung von den Einnahmen meines Kindes (die mein Kind auch vorlegen kann), sondern auch seine Kontoauszüge haben. Kann ich das verweigern? Oder darf das Arbeitsammt das? Kann mein Kind sich darauf berufen, dass seine Ausgaben das Arbeitsamt nichts angehen wegen dem Datenschutz und dass es seine private Angelgenheiten sind. Für eine Antwort, die mir weiter hilft, wäre ich dankbar