Datenschutz - darf mein Autohaus Auskünfte an den Privatkäufer geben?

Hallo zusammen!

Meine Situation: ich habe mein Auto privat an einen Privatläufer veräußert. Der Wagen hat zu dem Zeitpunkt einen sichtbaren Defekt gehabt, der dem Käufer bekannt ist und im Kaufvertrag erwähnt wurde. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht, hat sich den Wagen genau angeschaut und dann gekauft. Nach einem Gebrauchtwagencheck hat er nie gefragt, ich hätte aber nichts dagegen gehabt.

Jetzt ruft mich der Käufer ständig an und behauptet, dieses Teil sei defekt und das nächste und so fort. Ich weiß noch nicht, was er damit bezweckt, fürchte aber, er will darauf hinaus, daß ich schadensersatzpflicht werde.

Bezüglich des bestehenden Defektes habe ich bei meinem BMW-Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, den der Käufer bekommen hat. Bei Begutachtung des Schadens hat mir der Händler diverse Dinge aufgezeigt, die möglicherweise defekt sein KÖNNTEN aufgrund von Verschleiß. Davon weiß der Käufer nichts. Man bietet ja kein Auto an und erwähnt, was alles möglicherweise kaputt sein könnte, ohne konkreten Hinweis darauf.

Meine Befürchtung lautet nun, daß der Läufer den Händler anruft und nach dem Auto befragt, der Händler ihn daraufhin von seiner Meinung bezüglich des Autos in Kenntnis setzt. Frage: darf der Händler das überhaupt? Darf er die Korrespondenz mit mir an einen Käufer weitergeben? Erlaubt das der Datenschutz?

Datenschutz, Autokauf, Autoverkauf
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