Kann eine Mieterhöhung nur für einige Mietparteien gemacht werden nicht fürs ganze Haus?
Mein Vermieter (Genossenschaft) wollte, dass alle Mieter eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, die Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen - die bisherige Klausel wurde nämlich vom BGH für ungültig erklärt. Alle die, die diese Vereinbarung nicht unterschreiben wollen, sollen eine Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete bekommen.
Meine Frage: kann ein Vermieter überhaupt so selektive Mieterhöhungen durchführen, oder muss er wenn - dann für das ganze Haus (also für alle Mietparteien) die Miete erhöhen?