Werden Kirchenaustritte öffentlich bekannt gemacht?

6 Antworten

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Nein, natürlich nicht! Solche Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen gar nicht öffentlich gemacht werden. Lediglich die Stellen, die diese Daten verarbeiten müssen, werden darüber informiert, also die Pfarrei mit ihren MitarbeiterInnen.

das wäre ja wohl die krönung, wenn sowas bekannt gemacht würde...bleibt ja jedem selbst überlassen und an den pranger braucht man dewegen nicht gestellt zu werden....

Der Datenschutz lässt das nicht zu. Aber Pfarrer und Kirchenvorstand / Pfarrgemeinderat erfahren es.

Nein. Und wenn doch, was juckt es Dich? Lebst Du in einem kleinen Dorf? Da mag es Auswirkungen haben. In der Stadt interessiert das niemand.