Kleine Ecke am Schneidezahn abgebrochen. Ist das schlimm für die Zahnkontrolle der AGA bei der Bundeswehr?

Ich war kürzlich beim Zahnarzt. Dort hat der Zahnarzt sich alles angeguckt und Löcher gefüllt, die behandelt werden mussten die Karies/anstehende Karies aufgewiesen haben.

Vor einigen Monaten ist mir mal eine kleine Ecke am Schneidezahn abgebrochen, wobei ich mir jetzt nichts Besonderes bei gedacht habe und als ich vor ein paar Tagen beim Zahnarzt war, hat er auch nichts dazu gesagt. Hab ich auch nicht nachgefragt, weil ich nicht dran gedacht habe, aber ich nehme mal an das er es gesehen hat.

Daher jetzt die Frage: Wie streng sieht der Zahnarzt bei der Bundeswehr das, wenn ich zum Dienstbeginn meiner Grundausbildung bei der Zahnkontrolle auftauche.

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf

In dieser PDF unter Kategorie Zahn, Mund, Kiefer würde ich wahrscheinlich unter Kategorie "II" dann fallen, nehme ich an mit "nicht behandlungsbedürftige Schäden an Zähnen/Zahnhalteapparat" aber da ich kein Zahnarzt bin, bin ich mir da nicht 100 % sicher.

Muss ich mir jetzt sorgen machen, zurückgesetzt zu werden oder wie siehts aus.

Unten habe ich jetzt nochmal ein Bild dazu gepackt wie der Schneidezahn aussieht damit man sich konkreter vorstellen kann was ich meine da ich, glaub ich, das mit Worten nicht präzise genug beschreiben kann.

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Bundeswehr, AGA, Gesundheit und Medizin, Grundausbildung, Grundausbildung Bundeswehr
(Bw) Gespräch mit Sicherheitsberater wegen Rapmusik?

Schönen guten Abend allerseits,

Ich habe mich vor ein paar Monaten beim Bund beworben. Die Bewerbung wurde bearbeitet und ich bekam erneut Post. Soweit so gut.

Ich habe hier gerade meine Sicherheitsüberprüfung liegen. Beim ausfüllen dieser gab es allerdings eine kleine Sache, wegen der ich mir Sorgen mache: Da ich ja meinen Internetauftritt offenlegen soll, komme ich nicht drum herum, auch meine Künstlerische Tätigkeit zu zeigen. Zur Info: Ich bin Musiker, Hauptsächlich im Hip-Hop Genre und habe in meiner Vergangenheit einige, sagen wir… sehr prikäre Liedtexte formuliert, die auch nach wie vor öffentlich sind. Eine Jugendsünde, ja, aber ich finde die Lieder künstlerisch nach wie vor gut und wollte sie bisher nicht löschen. Außerdem verdiene ich damit natürlich Geld. Die Texte sind weder verfassungsfeindlich noch illegal noch Anti-Bundeswehr o.ä., aber es könnte mich in ein Schlechtes Licht rücken. Typischer Gangster-Rap eben. Angeberei, Ich-bin-der-Beste, Ich f**k XY und bla bla bla. Mir ist wichtig, dass das im richtigen Kontext betrachtet und als künstlerisches Werk und nicht als Kundgabe meiner privaten Meinung betrachtet wird. Könnten mir diese Lieder für die Bewerbung zum Verhängnis werden? Sollte ich für sowas ein Gespräch mit dem Sicherheitsbeauftragten beantragen (wie es auf dem Formular angeboten wird) oder reicht es, das in die Kategorie „Ergänzende Angaben“ zu schreiben, und alles ist gut? Ich kann das überhaupt nicht einschätzen.

Danke schonmal

Bundeswehr

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