Bewerbungsschreiben als Buchhalterin ohne Berufserfahrung?

Bewerbung als Buchhalterin

Sehr geehrter Herr Mag. (FH),

sie suchen zur Verstärkung ihres Teams eine zuverlässige und verantwortungsbewusste Mitarbeiterin? Da ich auf der Suche nach einer neuen, beruflichen und langfristigen Zukunftsperspektiven bin, bewerbe ich mich um die von Ihnen ausgeschriebene Position als Buchhalterin.

Seit März 2016 bin ich gelernte Bürokauffrau. Während meiner 3-jährigen Ausbildung, konnte ich mir vielseitige Kenntnisse und Fähigkeiten in nahezu allen kaufmännischen Tätigkeiten aneignen. in meine dreijährige Ausbildung zur Bürokauffrau habe ich umfangreiche Kenntnisse im Bereich Buchhaltung gesammelt. Zu meinen Aufgaben gehörten Rechnungsprüfung, das verbuchen von Bank- und Kassabelegen und das verbuchen von Ein- und Ausgangsrechnung.

Um den steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden und meine Kenntnisse zu erweitern, habe ich nach meiner Ausbildung zur Bürokauffrau eine Weiterbildung in Buchhaltung mit BEWIG-Zertifikat absolviert.

Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können, habe ich bisher keine Erfahrung im Bereich Buchhaltung gemacht. Jedoch bin ich lernbereit, motiviert, zielstrebig und belastbar und bin mir sicher, dass ich Ihre Anforderungen meistern kann.

Ich freue mich, wenn Sie mir Gelegenheit geben, den ersten Eindruck meine Person durch ein persönliches Gespräch zu vervollständigen.

Mit freundlichen Grüßen

Buchhaltung
Nachforderung & Preiserhöhung von Steuerberater für 2010 & 2011 möglich?

Im 8/2010 benötigte ich für das Landgericht eine BWA. Trotz Nachfragen, Anrufen, Aufforderungen, bekam ich diese von meinem damaligen Steuerbüro bis 12/10 n i c h t. Infolge dessen fasste das Landgericht, wegen Nichtzusendung, einen Beschluss & hob mir meine PKH auf (2,5 T€) Nervenaufreibender Papierkrieg entstand mir bis Sommer 2012 mit der Behörde. Die angeforderte BWA bekam ich nun vom Steuerbüro, aber zu spät! Im Sept.12 stellte ich an das Steuerbüro Schadenersatzforderung. Im Februar 2013 bekam ich schriftlich alles abgestritten. Lediglich eine Kostenübernahme der Anwaltskosten von 100 € wurden mir angeboten.
Bei der fälligen Jahresabrechnung wurde mir der Buchhaltungspreis erhöht.


Daraufhin entschied ich mich im April 2013 das Steuerbüro zu wechseln. Alle Rechnungen sind beglichen. Es besteht keine offene Forderung. Ab dem I.Quartal 13 erledigt die neue Steuerberaterin meine Buchhaltung. Zugriff zum DADEF wurde nur 2010 bis 2011 freigegeben.

Im Oktober 2013 schrieb ich ehemaligem Steuerbüro und nahm das Schadenersatzangebot von ca. 100 € an.

Jetzt der spannende Teil: Zur Antwort bekam ich die Akzeptanz zur Anwaltsrechnung u n d dazu eine Honorarabrechnung für längst abgerechnete Zeiträume, Preiserhöhung zur Buchhaltung für 2010 und 2011 in Höhe von 999 €. Eine Verrechnung meiner Forderung (100 €) wird mir gewährt. In der Abrechnungen wurde mir jeder kleine Handgriff von 2009-2011, z.B. BWA 2009 für Jobcenter, BWA für Landgericht, div. Bescheinigungen nachträglich in Rechnung gestellt sowie alle Buchhaltungen nachträglich erhöht. Die Gegenstandswerte wurden in der Nachforderung übrigens niedriger betitelt als sie in den ursprünglichen Abrechnungen stehen. Auch die von mir für mein neues Steuerbüro benötigte aktuelle Abschreibungsliste wurde in Rechnung gestellt. (Ich hatte vorher noch nie eine solche Liste erhalten.) Schlusssatz: „Nach vollständigem Zahlungseingang wie vorgenannt, werden wir der Bereitstellung von Unterlagen und Informationen umgehend nachkommen. Es entstehen Ihnen dadurch keine weiteren Kosten. „ --> Wie großzügig, hätte ich fast gesagt! Das klingt doch nach Erpressung!

Die Nachberechnung ist ganz klar eine Retourkutsche, weil ich mir ertreistet habe für deren Schlamperei eine Schadenersatzforderung zu stellen. Eine schriftliche Vereinbarung zu Preisen gab es nie.
Kann das Stb ohne Vereinbarung mir die Preise für längst abgerechnete Jahre erhöhen? Bin ich verpflichtet diese Nachforderung zu zahlen??? Was kann ich dagegen tun? Ich kann doch auch nicht einfach meinen Kunden für 2010 Preiserhöhungen zusenden und nachfordern! Das wäre total unseriös! Kann das ehemalige Steuerbüro mit mir machen was es will??? Was kann ich tun, um Zugriff auf die vielen vergangenen Steuerjahre im DADEF zu bekommen?

Buchhaltung, Steuerrecht
In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?

Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:

2015 Gewinn 14.697,29

Entnahmen 18.569,00

Gewinn 14.697,29

Einlagen 04.233,00


Unterentnahme -361,29

Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.

Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)

Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.

Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.

Danke schön.

Buchhaltung, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, EÜR, Finanzamt, Steuerrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Buchhaltung