Wieso zählt Gabelstapler nicht zu BGA?
Hallo, wieso zählt ein Gabelstapler nicht zu BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung) sondern zu Maschinen? Beispiel: Kauf eines Gabelstaplers im Wert von 5000€ auf Ziel. => Buchungssatz: Maschinen 5.000 an Verb. aus LuL 5.000 Aber... Wieso zählt ein Gabelstapler zu den Maschinen? Meiner Meinung nach müsste der doch zu BGA zählen. Man verarbeitet/produziert damit doch nichts, er dient ja eigentlich nur zum Transport innerhalb vom Betrieb usw?!
mfG
4 Antworten
Ich habe mir gerade mal den SKR 03 genommen, den habe ich gerade in Papierform da.
Gem. der allgemeinen AfA-Tabelle gehören Stapler zu den "sonstigen Beförderungsmitteln". Die findet man im Kontenrahmen als Unterkonto zu "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung". #0380 Sonsitge Transportmittel.
Technische Anlagen und Maschinen will Euer Lehrer das Buchen. Deine Argumentation ist richtig: Es ist eben keine Maschine. Bei einer Maschine gehe ich von einer stationäre Aufstellung aus.
Im Ergebnis würde mir jetzt aber keine Konsequenz einfall, die entweder handels- oder steuerrechtlich zu ziehen wäre. Also im Ergebnis ist es egal. Solange man die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" richtig ermittelt.
Selbst bei Förderanträgen dürfte sich das nicht auswirken oder Sonderabschreibungen. Wenn da von beweglichen Wirtschaftsgütern die Rede ist. Auch eine Maschinenstraße in der Pkw-Fertigung ist für mich ein bewegliches Wirtschaftsgut.
Vielleicht ohne es zu wissen, hast du dir die richtige Antwort gegeben: "...er dient ja eigentlich nur zum Transport innerhalb vom Betrieb usw.
In der Tat gehört ein Gabelstapler, sowie auch ein Hubwagen oder eine Elektrokarre, usw., zu den sonstigen Beförderungsmitteln als Unterkonto von Fahrzeuge, und kann in der Regel in 8 Jahren abgeschrieben werden.
Also, wenn du ein Lkw hast und transportierst deine Ware von einer Halle in die andere es ist dasselbe, als wenn du die Ware in einer Halle mit einem Gabelstapler von A nach B beförderst.
Natürlich muss man nicht alles so starr sehen. Wenn du ein Stromerzeugungsgerät hast, und du brauchst den Strom für deinen Betrieb, dann gehört es zu den Allg. Anlagegüter. Wenn du aber den Strom verkaufst, dann ist es eine Maschine.
Nur wie das Finanzamt das sieht ist interessant, siehe http://www.bva.bund.de/nn_2159168/DE/Aufgaben/Abt__II/esf-projekte/Bleiberecht/Dokumente/AfA_20Tabelle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/AfA%20Tabelle.pdf - Gabelstapler gehört unter der Rubrik Fahrzeug laut Finanzamt nicht unter BGA. Das Finanzamt hat prinzipiell seine eigene Betrachtungsweise, die nicht immer mit dem normalen Menschenverstand greifbar ist.
Es ist aber doch eine Maschine für den Transport von Gegenständen.Sie ist mobil.
Nein. Sie werden für die Produktion auch im weitesten Sinne benötigt. Zur BGA. gehören sie eben nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebs-_und_Gesch%C3%A4ftsausstattung
Du kannst ja ruhig mit Deinem Lehrer darüber diskutieren. Aber es ist so festgelegt vom HGB § 266
Bei allen Betriebsausgaben unterstellt man das die notwendig sind. Da gibt es in der Regel nur Streit wenn teure Autos gekauft werden. Oder ein Vertrag zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft geschlossen wird.
Die Fundstelle stimmt, aber sie ist leider nicht richtig angewendet. Geschäftsausstattung - Das sind die Sachen im Büro oder im Laden. Sie dienen nicht der Produktion. Auch nicht mittelbar.
Betrieb ist die Produktion. Alles was dort um die Maschinen herum eingesetzt wird gilt als Betriebsausstattung. Bei Wiki Werkstatteinrichtung genannt. Das kann eine Werkbank sein. Sie ist keine Maschine. Aber man kann dort Werkstücke einspannen und mit kleineren Werkzeugen bzw. Maschinen bearbeiten.
Aber müsste er nicht zur Betriebsausstattung zählen weil er möglicherweise für einen guten Betriebsablauf notwendig/fördernd ist?