In unserem Büro wurde ein Klimagerät installiert. Sind die Lohnkosten auf das Anlagekonto zu buchen

7 Antworten

§ 255 HBG Absatz 1: (1) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Ja, Lohnkosten des Handwerkers gehören mit zu den AHK. Genauso wie das Nummernschild beim Auto, die Grunderwerbsteuer beim Haus etc.

also - ganz sicher bin ich mir zwar nicht, aber ist es nicht so, dass nur das Klimagerät als Anlage zu buchen ist - die für die Installation erforderlichen Lohnkosten nur als Betriebsaufwand? Gegenstand - gerade auch für Afa ist noch immer nur nur die Sache selbst ....


munichr  15.09.2010, 00:31

§ 255 HBG schon mal gelesen? Warum die Handwerkerkosten als sofortigen Aufwand? Gehören in unmittelbaren Zusammenhang, ohne die das Klimagerät nicht installiert worden wäre. Buchst du beim Hauskauf auch die Ziegelsteine als Sofortaufwand usw...?

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Munichr hat absolut Recht, alle Kosten die dazu benötigt werden, die Anlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, sind mit zu aktivieren. Wenn mit deiner Frage die Lohnkosten der Installation gemeint sind, wovon wir ausgehen sollten ;-), sind die mit zu aktivieren. 

Ein Wahlrecht gibt es nicht, du hast höchstens ein Wahlrecht die gesamte Anlage sofort abzuschreiben, also in den Aufwand zu buchen, wenn die GWG Grenze nicht überschritten wird. 

Dann ist es auch vollkommen egal, wie hoch die Lohnkosten letztendlich sind, sie gehören zur Anlage. In der Praxis wird das natürlich oft (absichtlich) vergessen. 

Du hast ein Wahlrecht die diesbezüglichen Lohnkosten Deiner Angestellten mit zu aktivieren oder eben als ganz normalen Lohnaufwand in die GuV einfließen zu lassen. Ersteres macht aber i.d.R. kein Mensch. Ist mir jedenfalls in der Praxis noch nicht untergekommen.

Welche Lohnkosten meinst Du?
Was hat das Klimagerät mit Deinen Lohnkosten zu tun?
Wurde das Klimagerät von nicht von Deinem Lieferanten installiert?