Müssen schriftliche Angebote eine fortlaufende Nummer haben?

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Nein, der Gesetzgeber verlangt die fortlaufende Nummerierung lediglich auf allen Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug zu erschweren. Wie Du Deine Angebote nummerierst (und ob überhaupt), bleibt Dir überlassen. Ratsam ist es aber, schon aus Gründen der Übersichtlichkeit den Angeboten auch ein Kennzeichen zu geben, z.B. eine Kombination aus Kundenkürzel und Tagesdatum.


JuergenBGL 
Beitragsersteller
 23.02.2010, 09:40

NA vielen herzlichen Dank! :)

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nein, ein MUSS gibt es hier nicht, aber wenn du es fortlaufend, evtl. in Verbindung mit einer Kundennummer, dann ist die Organisation etwas leichter.

Angebote müssen gar keine Nummer haben. Aber es ist einfacher für die Zuordnung.