Müssen schriftliche Angebote eine fortlaufende Nummer haben?
Hallo,
Ich habe ein kleines Gewerbe und schreibe somit auch Angebote. Nun müssen ja Rechnungen eine fortlaufende Nummer haben, logisch! Müssen nun aber auch schriftliche Angebote eine fortlaufende Nummer haben? Oder kann ich auch einige Nummern überspringen?
Gruß
Jürgen
3 Antworten
Nein, der Gesetzgeber verlangt die fortlaufende Nummerierung lediglich auf allen Rechnungen, um den Umsatzsteuerbetrug zu erschweren. Wie Du Deine Angebote nummerierst (und ob überhaupt), bleibt Dir überlassen. Ratsam ist es aber, schon aus Gründen der Übersichtlichkeit den Angeboten auch ein Kennzeichen zu geben, z.B. eine Kombination aus Kundenkürzel und Tagesdatum.
nein, ein MUSS gibt es hier nicht, aber wenn du es fortlaufend, evtl. in Verbindung mit einer Kundennummer, dann ist die Organisation etwas leichter.
Angebote müssen gar keine Nummer haben. Aber es ist einfacher für die Zuordnung.