Wie kann man eine Barzahlung ohne Quittung nachweisen (Rechtslage)?

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.

Im Dezember 2017 kaufte ich zwei Säcke Hundefutter beim Tierarzt und bezahlte diese bar, die Quittung habe ich natürlich nicht mehr. Anfang Februar 2018 kaufte ich Nachschub und stellte beim Bezahlen verärgert fest, dass das Spezialfutter plötzlich doppelt so teuer war, habe das aber eben nicht sofort überprüft. Erst Zuhause sah ich mir die Quittung an und bemerkte, dass mir vier statt zwei Futtersäcke berechnet worden waren. Ich habe also beim Tierarzt angerufen, das Problem erklärt und nach einigem hin und her kam raus, dass die im Dezember wohl technische Schwierigkeiten mit ihrer Software hatten und die Sache an die Buchhaltung weitergeben wollten.

Allerdings wurde kurz darauf trotzdem der Betrag für vier Futtersäcke von meinem Konto abgebucht. Ich wartete daraufhin erst mal ab, weil ich dachte, dass die Überweisungen vielleicht immer nur Anfang des Monats tätigen, aber auch da kam keine Rückbuchung. Ich rief also noch mal beim Tierarzt an, wo die Dame am Telefon meinte, dass ich schon beweisen müsste, das Futter auch wirklich bezahlt zu haben, ich solle entweder einen Kontoauszug zuschicken, was nicht geht, weil ich bar bezahlt hatte, oder die Zahlung mit der Quittung nachweisen, was auch nicht geht, da ich die Quittung eben nicht aufgehoben habe.

Meine Frage ist nun, ob ich da überhaupt etwas machen kann und wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht? Mit Buchhaltung kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, dass ein Kassenbuch über Bareinnahmen geführt werden muss? Darüber müssten die das doch nachvollziehen können, oder?

Danke für die Antworten.

Buchhaltung, Recht, Rechtslage, Barzahlung, nachweisbarkeit
Selbstständiger Bilanzbuchhalter?

Hallo liebe "Zahlenverdreher",

gibt es unter euch selbständige Bilanzbuchhalter? Ich bin gerade mitten in der Fortbildung und habe nächstes Jahr Prüfung. Da es aber in der Firma wo ich gerade angestellt bin nicht so ganz läuft wie ich mir das vorstelle, überlege ich eventuell nach der Schule in die Selbstständigleit zu gehen.

Ich weiß sehr wohl, dass die Steuerberater da ganz kritisch gucken und die Kammer auch sehr skeptisch ist.

Soweit ich weiß darf ich keine UStVa übermitteln, sondern nur die monatliche FiBu machen und auch keine Anlagenbuchhaltung und Jahresabschlussbuchungen fallen auch flach. Allerdings darf man doch auch Lohnabrechnungen erstellen und die LSt übermitteln sowie Gehälter überweisen sofern der Mandant das wünscht.

Wie habt ihr eure Rechnungslegung gestaltet, rechnet ihr quasi pro Buchungssatz ab oder habt ihr einen festen Stundenlohn??? Habt ihr eure Mandanten direkt aufgesucht oder beim Steuerberater "unliebsame" FiBus abgenommen?

Es ist nun auch nicht so, dass ich frisch aus der Ausbildung komme. Ich arbeite seit meiner Ausbildung damals in 2002 (Steuerfachangestellter) in diesem Bereich. Seit 2009 arbeite ich im jetzigen Betrieb und bin dort für die gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung zuständig.

Ich bin mir auch sicher, dass ich die FiBu "mitnehmen" könnte wenn ich mich selbstständig mache. Die Chefin ist meine Mutter aber im Betrieb läuft es gerade nicht nach meinen Vorstellungen.

Nun an die Bilanzbuchhalter, wie seht ihr den Arbeitsmarkt? Ein paar Mandate hätte ich schon in Aussicht falls alles klappt wie man es sich erhofft.

Danke im Voraus und liebe Grüße

Arbeit, Buchhaltung, Selbständigkeit, Recht, Bilanzbuchhalter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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