Hallo Community,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann.

Im Dezember 2017 kaufte ich zwei Säcke Hundefutter beim Tierarzt und bezahlte diese bar, die Quittung habe ich natürlich nicht mehr. Anfang Februar 2018 kaufte ich Nachschub und stellte beim Bezahlen verärgert fest, dass das Spezialfutter plötzlich doppelt so teuer war, habe das aber eben nicht sofort überprüft. Erst Zuhause sah ich mir die Quittung an und bemerkte, dass mir vier statt zwei Futtersäcke berechnet worden waren. Ich habe also beim Tierarzt angerufen, das Problem erklärt und nach einigem hin und her kam raus, dass die im Dezember wohl technische Schwierigkeiten mit ihrer Software hatten und die Sache an die Buchhaltung weitergeben wollten.

Allerdings wurde kurz darauf trotzdem der Betrag für vier Futtersäcke von meinem Konto abgebucht. Ich wartete daraufhin erst mal ab, weil ich dachte, dass die Überweisungen vielleicht immer nur Anfang des Monats tätigen, aber auch da kam keine Rückbuchung. Ich rief also noch mal beim Tierarzt an, wo die Dame am Telefon meinte, dass ich schon beweisen müsste, das Futter auch wirklich bezahlt zu haben, ich solle entweder einen Kontoauszug zuschicken, was nicht geht, weil ich bar bezahlt hatte, oder die Zahlung mit der Quittung nachweisen, was auch nicht geht, da ich die Quittung eben nicht aufgehoben habe.

Meine Frage ist nun, ob ich da überhaupt etwas machen kann und wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht? Mit Buchhaltung kenne ich mich zwar nicht aus, aber ist es nicht so, dass ein Kassenbuch über Bareinnahmen geführt werden muss? Darüber müssten die das doch nachvollziehen können, oder?

Danke für die Antworten.