Liebe Community,

ich habe eine Frage bzgl. der Buchhaltung oder der Richtigkeit/Rechtmäßigkeit einer speziellen Aussage.

Ein Tankbeleg wird 48 Tage alt (im Kalender 2 Monate September - November des selben Jahres 2017),

Der Tankbeleg war bisher einfach übersehen worden und ist nun wieder aufgetaucht.

Der Mitarbeiter legt diesen bei der Buchhaltung vor (am 48. Tag) und möchte diesen ausbezahlt bekommen, da er den Betrag in Bar vorgestreckt hat, als er mit dem Firmenwagen im September unterwegs war und getankt hat.

Die Buchhaltung sagt nun aus, der Monat September wäre bereits abgeschlossen und daher kann der Tankbeleg nicht mehr angenommen und demnach auch nicht mehr ausbezahlt werden. (Evtl. ist das Software bedingt? - eingesetzt wird Lexware als Buchhaltungssoftware)

Ist die Aussage, dass der Beleg nicht mehr akzeptiert werden kann korrekt und auf irgendwelchen Fristen oder ähnlichem nachzuvollziehen? Bitte um kurze Erläuterung.

Ist die Aussage, dass der Beleg nicht mehr akzeptiert werden kann NICHT korrekt, bitte ich ebenfalls um Erläuterung, warum dies nicht so ist und wie der Beleg nun im Nachhinein gebucht werden kann.