Wir haben im Oktober die Betriebskosten-Abrechnung vom Vermieter bekommen. Da wir sparsam mit Ressourcen umgehen haben wir über 500 Euro wiederbekommen. Dass wir das nicht behalten können, ist uns natürlich klar und wir haben den Betrag gleich bei der Arge angegeben. Allerdings haben wir nur das Erstattungs-Schreiben vom Vermieter kopiert, da es ja völlig irrelevant für die Arge sein sollte, wofür sie von uns Geld zurückbezahlt bekommt. Darauf standen alle wichtigen Sachen. Nun haben wir gestern von der Arge die Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, dass wir die komplette Abrechnung einreichen sollen. Meine Frage nun: Müssen wir denen das tatsächlich vorlegen? Ich halte es für eine extreme Papierverschwendung (das waren zusätzlich 4 Seiten), da die Blätter eh nur irgendwo sinnlos abgeheftet werden. Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass die Arge das unbedingt einfordern muss? Mit welchen Sanktionen müssen wir rechnen, wenn wir der Aufforderung nicht nachkommen? Vorsicht: Ironie: Müssen wir Angst haben, dass wir das Geld nun nicht zurückzahlen dürfen? ;-)