Nebenkostenabrechnung: Gartenpflege nicht verhältnismäßig?

5 Antworten

Hallo West86,

kann es sein, dass unter dem Begriff "Gartenpflege" auch der Winterdienst eingeschlossen und nur nicht separat aufgeführt ist?

Ansonsten erscheint es mir für die erbrachte Leistung auch ziemlich hoch!

MfG

norina

Handelt es sich bei dem Punkt "Gartenpflege" tatsächlich nur um eine Pflege des Gartens - oder um eine Pflege der Umlage? Möglicherweise sind in diesem Posten noch Positionen enthalten, die die gesamte Umlage betreffen wie zum Beispiel Reinigung der Gehwege ("Straßenreinigung"). 

P.S.; Wir zahlen für die reine Gartenpflege einschließlich Rasen mähen, neuer Bepflanzung etc. etwa die Hälfte.


West86 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 18:41

Nur die Gartenpflege

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Laß Dir vom Vermieter die Originalbelege dazu vorlegen. Das zu gewähren ist er verpflichtet.

Forder ihn nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, die  Einsichtnahme zu ermöglichen. Am besten gleich mit Terminvorschlägen.

110€ im Jahr ist nicht zuviel finde ich.

Kommt mir auch zuviel vor.

Laß dir Einsicht in die Originalrechnungen geben.