Hallo

Bei uns funktionierte der alte Warmwasserboiler nicht mehr und als wir dies den Vermieter mitgeteilt haben kam er seiner Pflicht nach und hat ein neuen Anbringen lassen. Doch nun sind in den Betriebskosten bei Punkt 2 WARTUNGSKOSTEN dafür aufgeführt.

Nach einer Recherche im Internet gäbe es bei einer Wartung für den Vermieter das recht dazu.

Doch hier haben wir direkt ein neuen Boiler bekommen und ich finde das dies KEINE Wartung ist. Täusche ich mich jetzt. Muss ich diese Kosten mit tragen?

Mfg Dennis